Die 2008 beschlossenen Sozial-Regelungen für Entlassungen und Restrukturierungen bei der UBS sind noch länger gültig – bis Ende 2011.

UBS hat mit ihrer Arbeitnehmervertretung, dem Bankpersonalverband und dem Kaufmännischen Verband Schweiz die 2008 abgeschlossene «Sozialpartnerschaftliche Vereinbarung im Arbeitsmarkt Schweiz» verlängert.

Der bisherige Sozialplan wurde anlässlich des Stellenabbaus, welcher 2008 bei der UBS beschlossen wurde, abgeschlossen. Die damals beschlossenen Unterstützungs- und Beratungsleistungen im Fall von Entlassungen oder Restrukturierungen werden unverändert bis am 31. Dezember 2011 gültig bleiben.

Durch den Sozialplan sollen die Abbau-Folgen für betroffene Mitarbeiter abgefedert werden. Dazu gehören die Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung und der Suche nach einer neuen Stelle. Im Rahmen der Vereinbarung wird versucht, wo immer möglich Entlassungen zu vermeiden und Mitarbeitende weiterhin im Unternehmen zu beschäftigen.

 

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