Die Schweiz sollte möglichst rasch ein eigenes Trustrecht einführen. Dies fordert Ivo Schwander, emeritierter Professor der Universität St. Gallen.

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«Die Schweiz würde als Wirtschaftsstandort international an Attraktivität gewinnen, wenn sie nicht nur Trusts als Rechtsform anerkennen würde, sondern selber Trustrecht übernehmen würde», sagt der renommierte, heute emeritierte St. Galler Rechtsprofessor Ivo Schwander (Bild) gegenüber finews.ch.

«Ein eigenes Trust-Gesetz würde auch im Rahmen der heiss diskutierten Weissgeld-Strategie des Finanzplatzes Schweiz Sinn machen.» 

Zur Beruhigung des Steuerstreits

Schwander, der als Rechtskonsulent für die Rechtskanzlei Pestalozzi in Zürich arbeitet, empfiehlt die Einführung von Trusts als Rechtsform auch als vertrauensstiftende Massnahme gegenüber ausländischen Steuerbehörden, insbesondere jener in den USA: «Die Schweiz könnte vom Vertrauen profitieren, welches der Trust als Rechtsform international geniesst.»

«Stiftungen und Gesellschaften stehen in den Augen der US-Steuerbehörden fast im Generalverdacht, der Steuerhinterziehung zu dienen. Der Trust gilt hingegen als transparenter und vertrauenswürdiger als unser Gesellschaftsrecht, das dem Aktionär ermöglicht, anonym zu bleiben», meint er.

Ein Trustrecht als vertrauensbildende Massnahme

  • Dies sei so, weil einerseits der Trustee, dem der Trust-Gründer sein Vermögen überträgt, eine greifbare, meistens natürliche Person ist. Er ist rechenschafts- und auskunftspflichtig.
  • Andererseits sind aus der Gründungsurkunde sowohl der Gründer als auch der Begünstigte zu entnehmen.

Die Off-shore-Zentren sind in Verruf geraten, nicht die Trusts

«Letztlich ist es im eigenen Interesse des Gründers, den Steuerbehörden gegenüber zu deklarieren, dass er sein Vermögen entäussert hat. Nur so kommt er zu einem legalen Steuervorteil», erklärt Schwander.

Zudem sei im Zusammenhang mit dem Steuerstreit der UBS mit den USA nicht der Trust als Rechtsform generell in Verruf geraten, sondern die Off-shore-Finanzzentren, wohin Steuerflüchtlinge ihr Geld verschoben.

Schweiz gegenüber Liechtenstein hintendrein

Liechtenstein macht der Schweiz vor, wie man sein Image als Steueroase korrigiert: Nicht nur hatte das Fürstentum vor der Schweiz eine «Weissgeldstrategie» propagiert. Es traf auch bereits alle Vorkehrungen, um ein Trustrecht einzuführen. 

Damit die Schweiz gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein nicht ins Hintertreffen gerät, mahnt Schwander an, dringend eine Reihe von Gesetzesanpassungen angehen, damit die Vorteile des Trusts als Rechtsform auch voll zum Tragen kommen können. 

Schweiz ist auf halben Weg stehen geblieben

«Damit verbunden tut eine Harmonisierung unseres heutigen Ehegüter-, Erb-, Konkurs- und Sachenrechts mit dem Trustrecht Not, um heikle Gerichtsfälle zu vermeiden», erklärt der Rechtsprofessor. «Mit der eiligen Ratifizierung des Haager Übereinkommens über Trusts ist die Schweiz leider auf halbem Weg stehen geblieben.»

Schwander schwärmt von den rechtlichen Vorteilen, die Trusts in seinen Augen gegenüber dem schweizerischen Erbschaft- und Stiftungsrecht hätten: 

  • «Nur dann könnten in der Schweiz wohnhafte Ausländer Trusts auch in der Schweiz gründen und von hier aus verwalten.»
  • «Die Trusts haben gegenüber der heutigen Stiftung nach schweizerischem Recht den Vorteil, dass sie für viele Zwecke begründet werden können. Sie können kommerzielle oder private Zwecke haben und etwa eine Beistandschaft oder einen Erbvertrag ersetzen. Die schweizerische Stiftung dient dagegen einzig nicht-kommerziellen Zwecken.»

Sinnvoll schon ab 100'000 Franken

Trusts seien im Unterschied zu Stiftungen auch nichts Elitäres. Sie seien im gesamten angelsächsischen Raum äusserst verbreitet und dienen auch dem Mittelstand zur Verwaltung von Familienvermögen.

Laut Rechtskonsulent Schwander kann ein Trust bereits ab einem Vermögen von 100'000 Franken Sinn machen.

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