Der Verkauf von Hypothekenpapieren vor 2008 kommt die Bank nochmals teuer zu stehen: Nach Vorwürfen der amerikanische SEC bezahlt sie eine Vergleichssumme.

Dass die US-Behörden gegen die Credit-Suisse-Investmentbank im Bereich der hypothekengestützten Papiere ermitteln, wurde vor knapp zwei Monaten publik: Offenbar verkaufte die Schweizer Bank institutionellen Kunden in den USA bis 2008 Wertschriften mit einer Informationspolitik, die den Richtlinien «systematisch widersprach».

Wie die Börsenbehörde SEC in New York nun mitteilt, legte sie an diesem Freitag Vorwürfe gegen Credit Suisse und J. P. Morgan (jene Bank, welche Bear Stearns dann 2008 letztlich geschluckt hatte) in solchen Fällen vor. 

Parallel dazu hätten sich die beiden Firmen aber darauf verständigt, gemeinsam eine Vergleichssumme von 417 Millionen Dollar zu bezahlen. Der Genugtuungsbetrag soll nun unter geschädigten Investoren verteilt werden.

Dabei übernimmt J. P. Morgan 297 Millionen Dollar, während sich Credit Suisse einverstanden erklärt hat, 120 Millionen zu bezahlen.

Fahrlässig, aber nicht vorsätzlich

Der Vorwurf der SEC gegen Credit Suisse konzentriert sich dabei vor allem darauf, dass die Schweizer Bank Investoren zuwenig offengelegt habe, dass sie – auf ihrer Seite – Schadens-Teilzahlungen von Hypothekenemittenten erhalten hatte.

Von Seiten der Banken bedeutet der Vergleich, dass sie die Vorwürfe der SEC weder bestätigen noch dementieren.

In einem eigenen Communiqué teilt Credit Suisse mit, die SEC habe sie im heute abgeschlossenen Verwaltungsverfahren «für Fahrlässigkeit, nicht aber für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Fehlverhalten verantwortlich» gemacht.

Der zu zahlende Betrag von 120 Millionen Dollar, so die Bank weiter, sei im dritten Quartal 2012 als Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten verbucht worden.

• Der SEC-Befund in Sachen Credit Suisse

 

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