Die Schweiz soll dem Handel mit Bankkundendaten nicht mehr tatenlos zusehen. Der Ständerat hat eine Motion zur Anpassung des Gesetzes durchgewinkt.

Im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen gehört der Steuer-CD-Erwerb schon fast zum Volkssport. Vergnügt verfolgte man in Deutschland auch die Reaktionen seitens der Schweiz auf den illegalen Datenerwerb. Denn bisher begnügte sich die Schweiz mit verbalen Mahnungen und Aussprüchen der Verärgerung.

Bald fertig Lustig

Geht es nach dem Ständerat, ist bald Schluss mit Lustig, dem tatenlosen Zusehen soll ein Ende bereitet werden. Die kleine Kammer winkte eine Motion der Rechtskommission mit einer Aufforderung an den Bundesrat zur Gesetzesänderung durch, berichtet die «Neue Zürcher Zeitung».

Dabei musste es nicht einmal zur Abstimmung kommen, da ein Gegenantrag ausblieb. Das Signal könnte also klarer nicht sein. Die Schweiz will sich gegen künftige Datendiebstähle absichern.

«Angemessen bestrafen»

Nach geltendem Recht war Hehlerei zwar schon strafbar, doch betrifft das Recht nur Sachen. Bankkundendaten gelten jedoch nicht als Sache.

Wenn sich nun auch noch der Nationalrat für die Motion ausspricht, wovon auszugehen ist, muss die Regierung eine Vorlage ausarbeiten, wonach «die Verwendung sowie die (entgeltliche oder unentgeltliche) Weitergabe von unrechtmässig erworbenen Bankkundendaten «angemessen bestraft» wird», so die «NZZ».

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