Stefan_Nunlist_75Stefan Nünlist, der neue Mediensprecher der UBS für die Schweiz, positioniert sich mit einem Artikel über das Schweizer Bankgeheimnis.

Im «Oltner Tagblatt» thematisiert Stefan Nünlist (Bild) den Wandel des Schweizer Bankgeheimnisses. Einleitend zitiert er dabei den historischen Satz «Das Bankgeheimnis ist nicht verhandelbar» und bringt ihn in Zusammenhang mit alt Bundespräsident Pascal Couchepin.

Im Original stammt dieser Satz allerdings vom früheren Finanzminister und späteren UBS-Präsidenten Kaspar Villiger. Vielleicht war es Nünlist nicht recht, diese fatale Aussage ausgerechnet einem früheren Top-Repräsentanten jener Bank zuzuordnen, für die er vor einem Monat zu arbeiten begonnen hat.

Nünlist präzisierte gegenüber finews.ch, Pascal Couchepin habe im vergangenen März in Olten öffentlich gesagt, dieser Satz sei damals bundesrätliche Doktrin gewesen und alle Bundesräte hätten sich an diese Sprachregelung gehalten.

Das Haus nicht anzünden

Während also Villiger um die Jahrtausendwende herum von der Nichtverhandelbarkeit des Bankgeheimnisses sprach, konterte Pascal Couchepin bereits 1999 eine Lockerung des Bankgeheimnisses mit der Feststellung: «Wir zünden doch unser Haus nicht an.»

Es war indessen der frühere Aussenminister Joseph Deiss, der dem legendären Satz Villigers im Jahr 2002 Nachdruck verlieh, als er erklärte: «Das (Bankgeheimnis ist nicht verhandelbar) sagt nicht nur der Finanzminister, sondern auch der Gesamtbundesrat.»

Ergänzung im Gepäck

Wie dem auch sei, Nünlist beschreibt in seinem Beitrag den Wandel, den das Schweizer Bankgeheimnis in den letzten zehn Jahren durchgemacht hat und kommt, nicht ganz überraschend, zum Schluss, dass das Bankgeheimnis als Mittel zur Steuerhinterziehung ausgedient habe, doch als Schutz der finanziellen Privatsphäre durchaus noch seine Berechtigung habe.

Und so schliesst Nünlist seinen Beitrag mit der Erkenntnis: «Ins Gepäck von Bundesrat und Diplomaten auf Auslandmission gehört die Ergänzung: «Über die konkrete Ausgestaltung des Bankkundengeheimnisses kann man sprechen, das Bankkundengeheimnis in seinem Kern ist aber als Bürgerrecht Teil der Schweizer Identität.»

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