Auch die Schwyzer Kantonalbank reagiert auf den «Retrozessionen-Entscheid» des Bundesgerichts. Sie wird die Ansprüche ihrer Kunden von sich aus prüfen.

Die Schwyzer Kantonalbank reagiert auf den Bundesgerichtsentscheid vom Oktober 2012: Sie wird ihre Vermögensverwaltungs-Kunden im Rahmen der Performancegespräche über das weitere Vorgehen informieren.

Ende Oktober entschied das Bundesgericht bekanntlich, dass Banken, die als Vermögensverwalterinnen für einen Kunden tätig sind und in diesem Rahmen Anlagefonds für die Kunden erwerben und dabei Vertriebsentschädigungen erhalten, diese Entschädigungen herauszugeben haben, es sei denn, der Kunde habe darauf verzichtet.

Man bittet um etwas Geduld

Die SZKB hat nun die Folgen des Entscheids geprüft. Sie versandte an die vom Bundesgerichtsentscheid potenziell betroffenen Kunden mit einem Vermögensverwaltungs-Mandat ein Informationsschreiben. Darin kündigte die Bank an, die betroffenen Kunden im 1. Quartal über die Ergebnisse ihrer Analyse zu informieren – und sie bat bis dahin um etwas Geduld.

Die Kunden der SZKB müssen nichts unternehmen, teilt das Unternehmen mit. Sofern sie vom Bundesgerichtsurteil betroffen sind und allenfalls Rückzahlungen erhalten, werden sie von der SZKB in den kommenden Wochen über das weitere Vorgehen informiert.

Welche Schweizer Privatbank bietet an der Börse nun das grösste Potenzial?
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  • Julius Bär, weil der Kurs seit dem Signa-Debakel genügend gesunken ist.
    20.34%
  • Vontobel, weil das Unternehmen 2024 die Wende im Asset Management schaffen wird.
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  • EFG International, weil die Bank keinerlei interne Probleme bekundet und stark wächst.
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  • UBS, weil die Grossbank auch als Privatbank enormes Potenzial bietet.
    46.46%
  • Banque Cantonale Vaudoise, weil sie unter den Kantonalbanken ein grosses Private Banking anbietet.
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