Der Bankpersonalverband, die Bankiervereinigung und der Arbeitgeberverband haben ein Abkommen zum Schutz der Angestellten verabschiedet.

Der Schweizerische Bankpersonalverband (SBPV), die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) und der Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz (AGV Banken) reagieren auf die Verhandlungen zwischen dem Bundesrat und den USA.

Man müsse die Angestellten vor den Konsequenzen der Datenlieferung besser schützen, teilt der Bankpersonalverband in einem Communiqué mit. «Das Verhalten der Banken in der Vergangenheit hat viele Angestellte in Gefahr gebracht. Eine wirksame Verteidigung ihrer Rechte ist angesichts der amerikanischen Forderungen nur durch ein gemeinsames Vorgehen möglich», schreibt der SBPV.

Gegen Diskriminierungen schützen

Die Bankangestellten seien nicht verantwortlich für die Politik ihrer jeweiligen Managements. Das Abkommen regelt, dass  die Angestellten gegen berufliche Diskriminierungen besser geschützt werden.

Neu ist: Für Härtefälle gibt es einen Fonds, der durch die Banken alimentiert und durch den SBPV verwaltet wird. Das Recht der Angestellten, gegen ihren Arbeitgeber ein Verfahren wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte einzuleiten, besteht weiter.

So wolle man die Konsequenzen der Verhandlungen bestmöglich auffangen. «Die Datenlieferungen haben grosse Entrüstung ausgelöst, sie sind aber leider unausweichlich, um eine dauerhafte Lösung für den schweizerischen Finanzplatz zu finden», so der SBPV.

 

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