Die UBS gerät von ständig neuen Seiten unter Druck. Nun werfen ihr amerikanische Kunden vor, das Bankgeheimnis verletzt zu haben.

Amerikanische Kunden werfen der UBS vor, das Bankgeheimnis verletzt zu haben, indem sie – gestützt auf eine angeblich ungültige Verfügung der eidgenössischen Steuerverwaltung – Kundendaten an diese herausgegeben habe. Dies ergaben Recherchen der Neuen Zürcher Zeitung am Wochenende. Vor diesem Hintergrund müsse sich die UBS in den nächsten Wochen auf eine Reihe von Strafanzeigen und Klagen einstellen.

Die US-Steuerbehörden hatten am 17. Juli ein Gesuch um Amtshilfe bei der Finanzbehörde in Bern gestellt. Darin forderte die Amtsstelle Daten über amerikanische UBS-Kunden, die vor dem US-Fiskus Steuern versteckt haben sollen. Schweizer Anwälte halten die Verfügung der Steuerverwaltung jedoch für ungültig.

Andreas Rüd und Dimitri Santoro von der Zürcher Kanzlei Rüd Winkler Partner betonen: «Damit ein Amtshilfegesuch nicht als unzulässige Fishing-Expedition eingestuft wird, muss die ausländische Steuerbehörde den Schweizer Behörden den Namen des Steuerpflichtigen, den Namen der Bank, den Ort der Bank und den Kontoinhaber liefern.» Diese Angaben, sagen Rüd und Santoro, hätten die US-Behörden aber nicht geliefert. Rüd und Santoro wollen ihre Vorwürfe vor dem Bundesverwaltungsgericht belegen.

Nächste Woche wollen offenbar weitere Anwälte Strafanzeige gegen die UBS deswegen einreichen. Weder die UBS noch die Berner Steuerverwaltung oder die amerikanischen Steuerbehörden wollten offiziell Stellung nehmen. Fest steht indessen, dass damit der Druck auf die grösste Schweizer Bank weiter zunimmt.

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