Wenn Bankmitarbeiter ihre Kunden abspeisen, dann sei oftmals eine schlechte Personalausbildung oder schlichtes Desinteresse Schuld am miesen Service.

Immer wieder kommt es vor, dass Bankmitarbeiter mit kleinen Lügen ihre Kunden abwimmeln. Wenn Sie Ihren Kunden einen besseren Service bieten möchten, dann sollten Sie nun genau lesen.

Zwar handelt es sich bei den folgenden Müsterchen der britischen Zeitung «Dailymail» um Beispiele aus Grossbritannien, doch dürften diese auch für andere Länder in ähnlicher Weise zutreffen.

Die Schuld trägt der Kunde

So sollten Sie es zum Beispiel unterlassen, bei einem Bankkontobetrug die Schuld dem Kunden in die Schuhe zu schieben. Denn in einem eindeutigen Fall muss die Bank ihrem Kunden das verlorene Geld sofort zurückerstatten.

Eine Bank könne sich nur weigern, wenn es Beweise dafür gibt, dass der Kunde fahrlässig handelte oder dass gar kein Verbrechen stattfand.

Absicherung bei Kreditkartengeschäften

Viele Bankmitarbeiter wissen auch nicht, dass ihre Kunden beim Kreditkartenkauf finanziell abgesichert sind, wenn sie mangelhafte Waren beziehen oder die Waren eines Pleite gegangenen Verkäufers nie eintreffen.

So sorgen insbesondere die internen Geschäftsregeln der Kreditkartenhäuser wie Visa oder Mastercard ausreichend dafür.

Die Suche nach eingeschlafenen Spargeldern

Zudem würden sich Bankmitarbeiter häufig nicht die Mühe machen, die Spuren von alten Spargeldern nachzuverfolgen.

Kam es beispielsweise durch eine Fusion zur Übertragung von Konten, so könne die Bank das Geld dann plötzlich nicht mehr auffinden und das Argument am Schalter lautet: «Das Geld haben Sie doch sicherlich bereits bezogen».

Wenn sich der Partner finanziell austobt

Auch bei einem Streit mit dem Partner komme es immer wieder vor, dass sich eine Seite finanziell so richtig austobt und regelrecht Geld aus dem Fenster wirft. Um dies zu stoppen, will die andere Hälfte dann das gemeinsame Konto blockieren. Doch dies stosse dann bei den Mitarbeitern in der Bank auf taube Ohren und der Kunde werde nur hingehalten.

Banken regeln dies zwar unterschiedlich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. So haben einige zum Beispiel vorgesorgt und ihre eigenen Regeln. Bei der britischen HSBC heisst es diesbezüglich: «Wenn uns eine Seite über einen Streit zwischen den Partnern benachrichtigt, dann werten wir dies als Nachricht für die Kündigung der Kontoberechtigung».

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