In den USA wird bezweifelt, dass die Behörden ihre Klage gegen die UBS zurückziehen. Ein aussergerichtlicher Vergleich bleibt  offenbar aber möglich.

Noch Anfang dieser Woche hiess es, die USA würden einen Rückzug der Klage gegen die UBS in Aussicht stellen. finews.ch berichtete darüber. Einen entsprechenden Artikel veröffentlichte die «New York Times».

Einem Bericht des Online-Finanzportals «Wealth-Briefing» zufolge ist dies jedoch nicht der Fall. Charles Miller, Sprecher des US-Justizdepartements sagte auf Anfrage, dass keine Absichten bestünden, die Klage fallen zu lassen. Solche Behauptungen seien schlicht und einfach falsch.

Gewinn für beide Seiten

Allerdings bestünde immer noch die Möglichkeit, zu einem Vergleich zu kommen, betonte Miller. Diese Ansicht vertritt auch Bundesrat Hans-Rudolf Merz. Er hat bestätigt, dass solche Anstrengungen im Gange seien.

Im Zusammenhang mit einem neuen Doppelbesteuerungs-Abkommen zwischen der Schweiz und der USA könnte die Klage zurückgezogen werden, bestätigt auch der amerikanische Anwalt Jay Krause. Auf diesem Weg würde beiden Parteien geholfen – beide könnten so als Gewinner davon gehen.

Freiwillige Offenlegung

Die USA hat rein durch die gerichtliche Vorladung der UBS einen Teilerfolg errungen. Denn einige UBS-Kunden haben in der Folge ihre Daten freiwillig der amerikanischen Steuerbehörde IRS vorgelegt. Mit dem neuen Doppelbesteuerungs-Abkommen würde die Klage gegen die UBS zudem redundant. Die USA hätte dann zwischenstaatliche Mittel, um Daten von allfälligen Steuersündern einzufordern.

Vorläufig bleibt jedoch alles beim alten. Wenn es nicht bald zu einem Vergleich kommt, wird sich die UBS im Juli vor Gericht verantworten müssen.

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