Dem ehemaligen UBS-Spitzenmann droht die Auslieferung an die USA. Es ist ein konkretes Beispiel dafür, dass die Bereinigung des Steuerstreits auf Unternehmensebene den betroffenen Mitarbeitern und Managern am Ende wenig hilft.

Der ehemalige Wealth-Management-Chef der UBS, Raoul Weil, wurde an diesem Sonntag in Italien verhaftet. Laut Meldungen in den dortigen Medien (etwa hierhier und hier) stiessen die Behörden über einen Hotel-Eintrag auf den ehemaligen Banker: Weil hatte unter eigenem Namen in einem Luxus-Hotel im Zentrum von Bologna genächtigt. 

Die Verhaftung erfolgte offenbar auf Ersuchen der US-Behörden. Das amerikanische Justizministerium  und die Bundesstaatsanwaltschaft von Florida werfen Weil Betrug, Verschwörung und Organisation zum Steuerbetrug im Umfang von 20 Milliarden Dollar vor (zur Anklageschrift).

Im Zentrum stehen Tätigkeiten, die Weil in seiner Funktion als Head Wealth Management International respektive als Chef des Global Wealth Management and Business Banking zwischen 2002 und 2008 ausgeübt hatte. Der Schweizer Bankier soll dabei wissentlich amerikanisches Recht verletzt haben, so der Vorwurf. Dieser wies die Anschuldigungen durch seine Anwälte stets zurück.

Ablasshandel, aber nicht für ihn

Weil war der höchstrangige Schweizer Banker, den die US-Staatsanwälte im Rahmen der Bradley-Birkenfeld-Enthüllungen ins Visier nahmen. Auch nach dem Ablass-Vertrag zwischen UBS beziehungsweise der Schweiz und den USA im Jahr 2010 blieb die Klage gegen ihn bestehen. Die UBS hatte sich da längst – genauer: im April 2009 – von Weil getrennt.

Zuletzt arbeitete der 54-Jährige in der Geschäftsführung der Vermögensverwaltungs-Gruppe Reuss Private.

Es gehe um die Automobilbranche

Den Polizeibeamten, die Raoul Weil in Bologna mit dem amerikanischen Betrugsvorwurf konfrontierten, soll er gesagt haben, der Fall drehe um eine Problematik in der Automobilbranche. Einen Grund für seinen Aufenthalt in der Emilia-Romagna nannten die Behörden nicht.

Die Verhaftung lässt Befürchtungen konkret werden, die in Schweizer Private-Banking-Kreisen seit Jahren grassieren – nämlich dass einen eine Anklage beziehungsweise eine Verdächtigung im Rahmen des Steuerstreits faktisch zu einem Gefangenen in der Schweiz macht. Bereits jenseits der Grenze droht die Verhaftung und Auslieferung.

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