Die UBS will die rechtliche Abspaltung der Schweizer Geschäfte. Im Notfall könnte sie dort systemrelevante Aufgaben fortführen. Für das US-Geschäft sind ähnliche Bestrebungen im Gange.

Es sind nur wenige Zeilen im jüngsten Geschäftsbericht der UBS, welche am Freitag von der NZZ aufgegriffen wurden. Darin kündigt die Grossbank an, in der Schweiz eine neue Tochtergesellschaft gründen zu wollen. Details müssten noch ausgearbeitet werden, aber vermutlich würden in der neuen Gesellschaft das Retail- und Firmenkundengeschäft verortet werden sowie jene Wealth-Management-Geschäfte, die in der Schweiz gebucht werden.

Im Prinzip sind dies jene Geschäftsbereiche, welche für die Schweiz systemrelevant sind. Die UBS will also nicht mehr «Too big to fail» sein. Sie schreibt im Quartalsbericht (Seite 10), die Pläne stünden im Zusammenhang mit der Too-big-to-fail-Debatte: Dort bilden bekanntlich neben den Eigenkapitalanforderungen auch die Abwicklung und Aufsplittung der Grossbanken in Krisenzeiten ein Hauptthema.

Ein Eigenmittelrabatt als Gegenleistung

Es ist ein strategischer Entscheid der UBS – wie es ein Finma-Sprecher gegenüber der «Neuen Zürcher Zeitung» formulierte –, doch der erfolgt kaum ganz aus freien Stücken. Zwar wurden den Banken keine gesetzlichen Auflagen gemacht, ihre organisatorische Struktur entsprechend anzupassen. Neben höheren Eigenkapitaldecken müssen sie aber einen plausiblen Notfallplan für den Fall einer notwendigen Abwicklung von der Finma absegnen lassen.

In diesem Fall erhielte die Bank die Möglichkeit eines Eigenkapitalrabatts, so ein UBS-Sprecher.  Auch haben im September die SP, SVP und die Grünen mit parlamentarischen Vorstössen für ein Trennbankensystem die Too-big-to-fail-Debatte wieder angestossen. Der Nationalrat entschied im September, dass der Bundesrat entsprechende Regelungen erarbeiten soll.

Blochers Druck

Christoph Blocher war dabei die treibende Kraft. Der strategische Kopf der SVP wünscht nicht einfach eine Abspaltung von Investmentbanking und Wealth Management (respektive anderen Bereichen); sondern für ihn müssen die grossen Niederlassungen im Ausland voneinander unabhängig sein und insbesondere nicht mehr in der Lage sein, das Schweizer Geschäft zu sabotieren (zu Blochers grossem Interview dazu, «Tages-Anzeiger» vom 9. September 2013). Eine Abtrennung von US- Investmentbanking und schweizerischem Vermögensverwaltungs- oder Retailbanking wäre eine Nebenfolge davon.

Die ähnlich systemrelevante Credit Suisse hatte früher Pläne gewälzt, im Krisenfall ihre Tochter Neue Aargauer Bank als Auffanggesellschaft zu verwenden. Davon war in jüngerer Zeit nie mehr die Rede gewesen.

Auch eigene Gesellschaften in London und New York?

Die UBS will die Neugründung einer reinen Schweizer UBS Mitte 2015 konkret in Angriff nehmen. Was mit der «Rest»-UBS als Gesellschaft geschieht, scheint sich zumindest für die USA bereits abzuzeichnen. Das US Federal Reserve Board hatte im vergangenen Dezember einen neuen Regulierungsvorschlag für ausländische Banken gemacht: Diese sollte bis 2015 separate und mit Eigenkapital unterlegte Geschäftseinheiten bilden, um die Abwicklung im Fall der Pleite zu vereinfachen. Die UBS hatte dies bereits in ihrem Geschäftsbericht zum zweiten Quartal 2013 geschrieben (Seite 11).

«Inside-Paradeplatz»  schreibt mit Verweis auf einen Insider, die UBS plane sogar die Kotierung von Einzelgesellschaften in London, New York und Zürich. Das Projekt heisse intern «White Bank» und mit der Planung sei sei Stephan Zimmermann beauftragt, der im Frühling 2013 seine COO-Funktion des weltweiten Wealth Managements abgegeben hatte. Die UBS bestätigte lediglich, Zimmermann sei in das Projekt der Abspaltung des Schweizer Geschäfts involviert.

Die Erklärung im Bericht zum dritten Quartal: «In view of these factors, UBS intends to establish a new banking subsidiary of UBS AG in Switzerland. The scope of this potential future subsidiary's business is still being determined, but we would currently expect it to include our Retail & Corporate business division and likely the Swiss-booked business within our Wealth Management business division. We expect to implement this change in a phased approach starting in mid-2015. This structural change is being discussed on an ongoing basis with FINMA, and remains subject to a number of uncertainties that may affect its feasibility, scope or timing.»

Die Erklärung im Bericht zum zweiten Quartal: «As we explained in our Annual Report 2012, regulatory trends and requirements could cause financial institutions including UBS to modify their legal entity structures in order to comply with regulatory requirements and to facilitate resolution in the event of a failure. One example of a regulatory catalyst is the proposal issued by the US Federal Reserve Board in December 2012 under which non-US banks operating in the US would be required to establish separately capitalized intermediate holding companies by 2015.»

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