Belege sollen zeigen, dass sich die damalige Bank Sarasin beim deutschen Fiskus bereicherte. Die Bank dementiert den Bericht.

Interne Unterlagen der ehemaligen Bank Sarasin (heute J. Safra Sarasin) und anderer Banken sollen beweisen, dass sich das Institut jahrelang mit fragwürdigen Aktiengeschäften am deutschen Fiskus bereichert hat, schreibt die «Süddeutsche Zeitung»

Gemäss einem Arbeitspapier vom 16. Juni 2011, das der Zeitung vorliegt, soll die Bank bewusst solche Geschäfte gemacht haben, obwohl diese intern als «steuerrechtlich nicht ok» eingestuft worden waren. Diese Aktiendeals seien «mit Sicherheit im Bereich der Steuerumgehung anzusiedeln», heisst es in dem Papier. Die Steuerabteilung von Sarasin genehmigte die Geschäfte trotzdem.

Gesetzeslücke ausgenutzt?

Zweck der Aktientransaktionen war es offenbar, unter Benutzung einer damals bestehenden Gesetzeslücke mehr Steuern erstattet zu bekommen, als gezahlt worden waren. Dieses Geschäftsmodell wurde von mehreren in- und ausländischen Banken betrieben. Die Institute berufen sich gemäss der Zeitung aber darauf, dass sie lediglich eine gesetzliche Möglichkeit ausgenutzt haben, bei der der Fiskus eine ein Mal abgeführte Kapitalertragssteuer doppelt erstattete.

Schaden von mehreren Milliarden Euro

Erst seit 2012 sind derartige Aktiendeals zulasten des Fiskus aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben technisch nicht mehr möglich.

Insgesamt untersuchen deutsche Behörden mehr als 40 Fälle. Nach Schätzungen der Finanzbehörden könnte sich der Gesamtschaden für den Staat auf weit über zehn Milliarden Euro belaufen. Im Falle Sarasin sollen es um mehr als eine Milliarde Euro gehen, so die Informationen der «Süddeutschen».

Sarasin dementiert

Am Mittwochabend verschickte die Bank J. Safra Sarasin ein Statement, in dem sie die Vorwürfe zurückweist. Zu keiner Zeit habe die Bank den deutschen Fiskus betrogen oder sich sonst am deutschen Fiskus bereichert, heisst es darin. Der fragliche Investmentfonds sei von Dritten konzipiert und betrieben worden, nicht durch die Bank.

Als der fragliche Fonds Investoren zum Erwerb zur Verfügung stand, war er einer von mehreren ähnlichen Fonds, die als legitime Investmentmöglichkeiten nach deutschem Wertpapier- und Steuerrecht angesehen wurden und nach wie vor angesehen werden können, heisst es weiter. «Bis heute bestätigen Gerichtsentscheidungen und Steuerexperten die Auffassung, dass diese Fonds mit dem deutschen Steuerrecht zu vereinbaren sind.»

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