Schweizer Banken kennen das Problem: Andere Länder fordern Daten – aber das Bankgeheimnis verbietet die Auslieferung. Just deswegen klagt nun die Finanzaufsicht von Dubai gegen die Deutsche Bank.

Die Aufsichtsbehörde im Emirat Dubai (DFSA) reichte Klage gegen die Deutsche Bank ein, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht. Der Aufseher des steuerfreien Internationalen Finanzzentrums von Dubai (DIFC) werfen dem deutschen Geldhaus vor, in einem Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Geldwäscherei Informationen vorzuenthalten.

Die DFSA hat den Gerichtsunterlagen zufolge die Deutsche Bank erstmals im Juli gebeten, Informationen über Kunden der Vermögensverwaltung bereitzustellen, darunter Namen und Angaben zur Eröffnung ihrer Konten.

Daten von Kunden aus Singapur geliefert

Dabei habe die Behörde spezifisch nach Informationen bezüglich Munir Kaloti, dem Chairman der Kaloti Group, nachgefragt.

Die Deutsche Bank lieferte gemäss dem «Wall Street Journal» zwar Daten zu Kunden, die in Singapur gebucht werden. Gegenüber der DFSA habe sie aber vermerkt, dass es weitere 120 Kunden gebe, die bei der Genfer Niederlassung gebucht seien. Und dort sieht die Sache ganz anders aus.

120 Kunden in Genfer Niederlassung betroffen

Die Bank habe festgehalten, dass das Schweizer Gesetz die Lieferung dieser Daten untersage. In ihrer Klage verlangt die Behörde nun, dass die Bank diese Informationen ihr übergeben muss.

Bei den Untersuchungen gehe es um die Frage, ob die Bank bei vermögenden Kunden die Geldwäsche-Risiken ausreichend geprüft habe, schreibt das «Wall Street Journal». Ein Sprecher der Deutschen Bank wollte sich gegenüber der Zeitung nicht zu der Angelegenheit äussern.

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