Die Bankleute im Handel werden in ihrer Online-Kommunikation zunehmend eingeschränkt. Die weitreichenden Bestimmungen bei J.P. Morgan könnten eine Signalwirkung für viele andere Banken haben. Auch die Finma strafft die Zügel.

Spätestens seit dem Ausbruch des Libor-Skandals bereiten Chat-Rooms und SMS-Dienste den Banken zunehmend Sorgen. Denn Händler hatten solche Foren oft für Marktmanipulationen missbraucht. Das liess sich auch mittels der Nachrichten, die sie einander über ihre SMS-Kanäle geschickt hatten, auch beweisen.

Vor diesem Hintergrund haben verschiedene Grossbanken, darunter die UBS, die Credit Suisse sowie die Citigroup, Barclays und die Royal Bank of Scotland (RBS) Massnahmen ergriffen, um die Online-Kommunikation der Händler zu unterbinden, wie auch finews.ch berichtete.

Nur noch traditionelle E-Mails erlaubt

Noch weiter geht nun die US-Bank J.P. Morgan. Sie will jegliche Kommunikationsdienste – ausser dem traditionellen E-Mail – bei den Mitarbeitern verbieten, wie der britische «The Telegraph» schreibt.

Das harte Durchgreifen könnte bereits diese Woche in Kraft treten und würde unter anderem die Nutzung der Messaging-Plattform von «Bloomberg» verbieten – einem der wichtigsten Kommunikationskanäle unter den Bankern.

Jamie Dimon, CEO von J.P. Morgan, soll seine Mitarbeiter bereits angewiesen haben, keine Online-Texte mehr zu schreiben, die entweder übertrieben oder wiederkäuend seien. «Don’t buls**t», liess er seine Leute wissen, wie die britische Zeitung weiter berichtet.

Weitreichende Signalwirkung

Die angedachten Vorkehrungen bei J.P. Morgen könnten durchaus eine Signalwirkung für die ganze Branche haben. Andere Institute dürften dann ebenfalls solche Einschränkungen einführen.

Dass die Banken das Kommunikationsbedürfnis der Mitarbeitenden stärker kontrollieren wollen, kommt nicht von ungefähr. Dazu werden sie auch von den Regulierungsbehörden wie der Finma angehalten. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht fordert in einem ihrer jüngsten Rundschreiben zum Thema «Operationelle Risiken Banken» entsprechende Vorkehrungen.

Stärkere Kontrollen von der Finma

Sie fordert im Zusammenhang mit der elektronischen Korrespondenz der Mitarbeiter im Effektenhandel wesentlich längere Aufbewahrungspflichten, zudem müssen die entsprechenden Daten der Finma bei Bedarf unverändert zugänglich gemacht werden.

Die Banken sind dazu verpflichtet, die entsprechende Organisation bis am 1. Januar 2015 umzusetzen. Die erste Risikoeinschätzung muss sogar spätestens bis am 1. April 2014 vorgenommen werden.

 

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