Die Basler Kantonalbank stellt wegen der Untersuchung des US-Justizministeriums 100 Millionen Franken aus den Reserven für Verfahrenskosten und eine mögliche Busse zurück.

Die Rückstellung wird nicht aus dem laufenden Geschäftsergebnis finanziert, sondern aus den bestehenden Reserven für allgemeine Bankrisiken, wie die Basler Kantonalbank (BKB) am Donnerstag mitteilte.

Somit werden der Bruttogewinn und der Jahresgewinn des Stammhauses BKB nicht beeinflusst.

Konzerngewinn fällt zurück

Die Bildung der Rückstellung reduziere zwar das Betriebsergebnis und das Zwischenergebnis, allerdings werde dieser Effekt durch den in gleichem Ausmass höheren ausserordentlichen Ertrag (durch die Auflösung von Reserven für allgemeine Bankrisiken in derselben Höhe) wieder kompensiert, wie es weiter heisst. 

Die Bildung der Rückstellung wirkt sich auch nicht unmittelbar auf die Höhe einer möglichen PS-Dividende und auf die Ablieferung an den Kanton Basel-Stadt aus. Im konsolidierten Abschluss wird der Konzerngewinn auf Grund dieser Rückstellung jedoch auf rund die Hälfte des Vorjahres zurückfallen, wie die BKB präzisiert.

Forderung der Aufsichtsbehörde

Mit der Bildung einer Rückstellung kommt die Basler Kantonalbank einer Aufforderung der Finma an sämtliche Banken der Kategorie 1 und 2 nach, wie es weiter heisst. Die Höhe der Rückstellung beruht auf einer aktuellen Risikoeinschätzung und den in diesem Zusammenhang anzunehmenden erheblichen Verfahrenskosten.

Andreas Sturm, Präsident des Bankrats ad interim, sagte: «Mit diesem Entscheid dokumentiert die Bank erneut ihren Willen und ihre Bereitschaft, den US-Steuerfall einvernehmlich abzuschliessen.»

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