Ein neues Kapitel in der Geschichte um den gläsernen Bankkunden in Deutschland: Die Banken sollen beim Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden abfragen.

Die Banken in Deutschland sollen auf Grund des neuen Steuerrechts ab 2015 die Kirchensteuer direkt an den Fiskus überweisen, wie das Online-Portal «Deutsche MittelstandsNachrichten» am Dienstag berichtete.

Betroffen von der neuen Regelung seien alle Sparer, deren Einkünfte aus Zinsen, Dividenden und anderen Kapitaleinkünften den Freibetrag überschreiten würden. Um die Kirchensteuer korrekt abziehen zu können, würden nun die Banken beim Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden erfragen.

Bisher nur auf ausdrücklichen Wunsch

«Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, führen wir den Kirchensteueranteil Ihrer Abgeltungsteuer (ab 2015) automatisch für Sie an das Finanzamt ab. So sieht es das Steuerrecht vor», heisst es beispielsweise in einer Kundenmitteilung der ING DiBa.

Die bisherige Regelung sah vor, dass die Kirchensteuer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Sparers direkt von der Bank einbehalten wurde. Die meisten Deutschen hätten dies aber nicht getan, heisst es im Artikel weiter.

Bereits Proteste im Internet

Die Neuregelung soll den Bistümern höhere Einnahmen verschaffen. Manche von ihnen finanzieren sich zu 85 Prozent aus der Kirchensteuer. Laut dem Statistischen Bundesamt lag das Kirchensteuer-Aufkommen im Jahr 2012 bei 9,8 Milliarden Euro. Auf die evangelische Kirche entfielen dabei 4,6 Milliarden Euro, auf die katholische 5,2 Milliarden Euro.

Der geplante Datenaustausch zwischen Behörden und Banken hat im Internet bereits zu Protesten geführt. Doch nach Einschätzung von Verbraucherschützern haben Steuerpflichtige wenig Handhabe gegen die Weitergabe ihrer Daten. Denn diese ist in Paragraf 51a des Einkommensteuergesetzes klar geregelt.

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