Die Bank soll wegen des Verkaufs von faulen Hypothekenpapieren einen Schaden von 11,2 Milliarden Dollar wieder gutmachen. Eine Richterin brütet darüber, ob die Credit Suisse überhaupt haftbar ist.

Richterin Marcy Friedman (Bild eines Gerichtszeichners) vom New Yorker Supreme Court muss in diesen Tagen einen Entscheid mit weitreichenden Folgen fällen. Diese betreffen in erster Linie die Credit Suisse, aber auch eine ganze Reihe von weiteren Banken, die in mutmasslich betrügerischer Absicht faule Hypothekenpapiere weiterverkauft haben, wie «Businessweek» schreibt.

Die Credit Suisse hat im letzten Quartal ihre Rückstellungen für Rechtsfälle nochmals um 514 Millionen Franken erhöht. Davon 339 Millionen Franken für mögliche Bussen im Zusammenhang mit ihren Hypotheken-Geschäften.

Folgt Richterin Marcy Friedman den Anträgen von New Yorks Staatsanwalt Eric Schneiderman, wird die Credit Suisse wohl nochmals deutlich nachlegen müssen. Aber die Bank scheint auf einen anderen Ausgang des Falls zu pokern: Verjährung.

Hypotheken-Papiere für annähernd 100 Milliarden Dollar verkauft

Im vergangenen Dezember hatte sie vor Richterin Friedman beantragt, Klage des Staates New York gegen sie fallenzulassen, da sie zu spät eingereicht worden sei. Der gesetzliche Rahmen für die Verjährung der mutmasslichen Vergehen betrage drei Jahre, nachdem sie begangen worden seien.

Staatsanwalt Schneiderman beharrt dagegen auf einer Verjährungsfrist von sechs Jahren. Seine Klage hatte er im November 2012 eingereicht. Sie bezieht sich auf die Ausgabe von hypothekenbesicherten Anleihen in den Jahren 2006 und 2007 im Wert von insgesamt 93,8 Milliarden Dollar. Die Credit Suisse habe falsche Angaben zu den Risiken gemacht.

«Kompletter und totaler Abfall»

So habe sie beispielsweise noch Hypotheken von New Century Financial verpackt und weiterverkauft, nachdem die US-Bank pleite gegangen war. In der Klage wird unter anderem ein Credit-Suisse-Manager zitiert, die Bank habe «kompletten und totalen Abfall» verkauft.

Tatsächlich herrscht juristische Unsicherheit, wie lange ein US-Bundesstaat sich Zeit lassen kann, Banken im Zusammenhang mit den Hypo-Papieren zu verklagen. J.P. Morgan beispielsweise willigte nach einer Klage Schneidermans in eine Zahlung von 613 Millionen Dollar an den Staat New York ein.

Ganz Wall Street wartet nun auf den Entscheid von Richterin Friedman. Gibt sie dem Antrag der Credit Suisse auf Ablehnung der Klage statt, kann eine ganze Reihe von Finanzinstituten aufatmen. Schneiderman soll weitere Klagen in Vorbereitung haben. Gilt die Verjährungsfrist von drei Jahren, fehlt diesen die Grundlage.

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