Die Schweizer Grossbank UBS hat bereits vor Ostern Anweisungen gegeben, wonach mehrere Dutzend Angestellte vorläufig nicht mehr nach Frankreich reisen dürfen.

In Frankreich laufen derzeit juristische Ermittlungen gegen die UBS. Dabei geht es um den Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Vor diesem Hintergrund hat die Schweizer Grossbank «mehreren Dutzend» Mitarbeitern aus dem Wealth Management (Vermögensverwaltung) verboten, in das westliche Nachbarland zu reisen, wie das Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) berichtet.

Angestellte, welche diese Weisung nicht befolgten, würden ihre Stelle verlieren, schreibt RTS weiter. Die Anordnung sei unbefristet.

Eine Sprecherin der UBS wollte diesen Sachverhalt offenbar nicht kommentieren. Es sei in Frankreich eine Untersuchung im Gange, bei welcher die UBS kooperieren würde, sagte die Sprecherin weiter.

Dabei geht es um die Frage, ob die Grossbank gezielt Finanzprodukte an Kunden verkauft hat, um Steuern zu hinterziehen.

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