Die Aufsichtsbehörde hat wegen der US-Problematik in zwei Fällen Angestellte unterer Hierarchiestufen mit Gewährsbriefen sanktioniert.

Ist das jetzt ganz im Sinne der Redewendung «Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen»? Denn obwohl die Credit Suisse nach Meinung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finma) im grenzüberschreitenden US-Geschäft gegen das Erfordernis der Gewähr für eine einwandfreie Gechäftstätigkeit verstiess, hat die Behörde bei den obersten CS-Chefs kein Verfahren zur Gewährsprüfung durchgeführt.

Dies ergaben Recherchen der «Handelszeitung» (online nicht erschienen. Zur Mitteilung der «Handelszeitung»). Wie das Blatt in der aktuellen Ausgabe schreibt, hat die Finma mindestens einen ehemaligen CS-Kundenberater mit einem Gewährsbrief sanktioniert. Die betroffene Person muss sich bei der Behörde melden, bevor sie wieder eine relevante Tätigkeit in der Branche aufnimmt. Dies könnte dem Betroffenen den Wiedereinstieg ins Banking erschweren, kommentiert die «Handelszeitung» weiter.

Rechtlich problematisch

Auf diesen Widerspruch der Führungsverantwortung angesprochen, sagte Finma-Sprecher Tobias Lux kürzlich zum «Tages-Anzeiger»: «Die Finma hat in ihren Untersuchungen keine Hinweise gefunden, die darauf hingewiesen hätten, dass die oberste Führungsstufe Kenntnis von den Verfehlungen hatte.» Man müsse ihnen «indi­viduell aufsichtsrechtlich relevante Verfehlungen» nachweisen können.

Für die Rechtsprofessorin Monika Roth ist das problematisch und gibt ihr zu Denken. «Jemand kreiert das System, jemand muss es überwachen. Das Gesetz weist dem Verwaltungsrat die nicht delegierbare Verantwortung dafür zu, dass Gesetze und ­Regeln eingehalten werden», sagte sie gegenüber dem «Tages-Anzeiger».

Die Frage sei nicht, ob Präsident Urs Rohner oder Konzernchef Brady Dougan persönlich konkret etwas falsch gemacht, sondern ob sie ihre Kontrollfunktion wahrgenommen hätten, so Roth.

Weiteres Beispiel

Auch bei der Basler Kantonalbank seien in einem Fall lediglich zwei Ex-Kaderleute des Ablegers in Zürich der Gewährsvorbehalt angezeigt worden, steht im Bericht der «Handelszeitung» weiter.

«Es handelt sich um eine private Angelegenheit, zu welcher sich die Bank nicht äussert», zitiert die «Handelszeitung» einen Sprecher der Basler Kantonalbank.

 

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