Die Banken der Kategorie 2 müssen bis Ende Juli den US-Behörden ihre Mitarbeiterlisten liefern. Rollt für diese Beschäftigten nun die grosse Klagewelle an?

Mehr als 100 Banken haben sich in die Kategorie 2 im Programm zur Lösung des US-Steuerstreits einteilen lassen. Diese müssen nun bis Ende Juli eine Liste mit jenen Mitarbeitenden liefern, die mit der Verwaltung, Überwachung oder Kontrolle von Konten von in den USA wohnhaften Personen beauftragt waren.

Einige Mitarbeitende in der Bankbranche dürften deshalb schlaflose Nächte haben. Doch nicht allen droht ein Prozess-Risiko. «Soweit ein Mitarbeitender die amerikanischen Bürger nicht ermutigt hat, Konti von weniger als einer Million Franken zu führen, und nur Transaktionen ausgeführt hat, die nicht im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung stehen, sind die Risiken einer Anklage durch die USA minim» schreibt der Schweizerische Bankpersonalverband (SBPV) in einer «Zwischenbilanz zur Datenlieferung».

Recht auf Information

Zudem verringere sich das Risiko drastisch, als Zeuge vorgeladen zu werden, sobald die Vereinbarung zwischen der Bank und den USA unter Dach und Fach sei, heisst es weiter. Marginale Risiken würden von Bankkunden ausgehen, die ihre Steuersituation noch nicht geregelt hätten.

Ausserdem sind die Mitarbeitenden nicht völlig schutzlos den US-Behörden ausgeliefert. Sie haben das Recht, über Konti und Dokumente informiert zu werden, die zum Entscheid der Datenlieferung der Bank geführt hat. Danach habe der Mitarbeitende 20 Tage Zeit, sich der Datenlieferung zu widersetzen, schreibt der Verband weiter.

Gericht kann Datenlieferung verbieten

Als erstes muss er der Bank schriftlich mitteilen, dass er, basierend auf den zuvor erhaltenen Daten, Einspruch gegen die Datenlieferung erhebt. Die Bank muss dazu Stellung nehmen und dem Mitarbeitenden ihren Entscheid mitteilen.

Wenn sie an der Datenlieferung festhält, kann der Mitarbeitende in erster Instanz von einem Zivilgericht oder von einem Arbeitsgericht verlangen, dass die Lieferung seiner Daten verboten wird.

Die Bank muss für Rechts- und Anwaltskosten aller Mitarbeitenden aufkommen, die von rechtlichen Schwierigkeiten infolge Datenlieferung betroffen sind.

War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
  • Ja, es gab keine andere, wirtschaftlich sinnvolle Alternative.
    26.69%
  • Nein, man hätte die Credit Suisse abwickeln sollen.
    19.24%
  • Nein, der Bund hätte die Credit Suisse übernehmen sollen.
    27.43%
  • Man hätte auch ausländische Banken als Käufer zulassen sollen.
    9.43%
  • Man hätte eine Lösung mit Schweizer Investoren suchen sollen.
    17.21%
pixel