Ein Winterthurer Geschäftsmann erhielt von den deutschen Behörden 2,5 Millionen Euro für gestohlene Bankdaten der CS. Nachdem er Selbstmord begangen hatte, beschlagnahmte die Schweiz das Geld als Diebeslohn. Das stösst einigen deutschen Politikern sauer auf.

Im März 2010 verkaufte Wolfgang U. (†42) den deutschen Behörden eine CD mit Steuersünder-Daten und kassierte dafür 2,5 Millionen Euro, wie der «Sonntagsblick» in seiner neusten Ausgabe berichtet.

Doch kurz danach schalteten sich die Schweizer Behörden ein und nahmen U. und seinen Kollegen, der bei der Credit Suisse (CS) arbeitete, fest. Im Herbst 2010 erhängte sich U. in seiner Zelle.

Rechtmässiges Vorgehen

In der Folge beschlagnahmten die Schweizer Behörden die 2,5 Millionen Franken schrittweise, weil es für sie Diebeslohn ist, wie der «Sonntagsblick» weiter berichtet. Die Erben gingen damit praktisch leer aus. Inzwischen hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona dieses Vorgehen in zwei Urteilen als rechtmässig eingestuft.

Noch sind nicht alle Einsprachefristen der Erben abgelaufen. Freundinnen sowie die Eltern des verstorbenen U. wollen die Urteile anfechten. Allerdings haben sie einen schweren Stand. Doch falls die Schweizer Behörden Recht bekommen, können sie die von den deutschen Behörden seinerzeit überwiesenen Millionen – notabene für Hehlerware – einstreichen.

Empörung bei der SPD

Bei manchen deutschen Politikern sorgt dies für allerhand Empörung. «Die Haltung der Schweizer Behörden ist unverständlich», sagte die SPD-Politikerin und Anwältin Nadja Lüders (Bild oben) dem «Sonntagsblick». «Wenn schon, sollte dieses Geld an das Bundesland Nordrhein-Westfalen zurückfliessen und nicht in die schweizerische Staatskasse.»

Die Schweiz dürfe nicht auch noch aus dem Tod des CD-Lieferanten Profit ziehen. «Die Erben werden damit doppelt bestraft», sagte Lüders. «Sie müssen den Tod ihres Sohnes und Freundes verkraften – und gehen beim Erbgang leer aus.»

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