Die Credit Suisse hat zwei ehemalige Kundenberater verklagt. Die beiden Angestellten sollen beim Wechsel zu einem Konkurrenten gegen Standesregeln verstossen haben.

Die Schweizer Grossbank hat beim New York State Supreme Court eine Klage gegen zwei Kundenberater eingereicht, die in diesem Frühjahr zum Konkurrenten J.P. Morgan wechselten.

Die Credit Suisse beschuldigt die beiden, sie hätten sich vor ihrem Abgang Listen von Kunden und weitere vertrauliche Daten auf ihre persönliche E-Mail-Konten gesendet, schreibt die amerikanische Zeitung «InvestmentNews».

Die Kundenberater hätten damit Eigentum der Bank veruntreut, um dieses bei der Konkurrenz zu Ungunsten des Schweizer Instituts zu verwenden. Die beiden hätten damit gegen Standesregeln, dem so genannten Protocol for Broker Recruiting, verstossen.

Verstoss gegen das Protokoll

Zwar ist es Kundenberatern nicht verboten, sich vertrauliche Informationen auf das persönliche E-Mail-Konto zu senden, wenn sie beispielsweise von zu Hause arbeiten müssen. Das Protocol for Broker Recruiting verlangt aber, dass diese Daten auf dem persönlichen Konto wieder gelöscht und allfällige Ausdrucke vernichtet werden, wenn ein Arbeitgeberwechsel ansteht.

Die beiden Kundenberater sollen bisher den Aufforderungen der Bank, sich gemäss diesen Standesregeln zu verhalten, nicht nachgekommen sein, heisst es im Artikel weiter.

Unklarer Schaden

Welchen pekuniären Schaden die beiden Mitarbeiter der Credit Suisse zugefügt haben, hat die Bank nicht beziffert. Sie hat lediglich bekanntgegeben, dass die beiden Kundenvermögen betreut hatten, die im vergangenen Jahr Erträge im Umfang von 3,5 Millionen Dollar generierten.

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