Das Verfahren um eine Schadenersatzklage des deutschen Drogerieunternehmers Erwin Müller wird in Ulm stattfinden und nicht, wie die Bank Sarasin gefordert hatte, in der Schweiz. Es geht um umgerechnet mehr als 55 Millionen Franken.

Der 81-jährige Ulmer Milliardär Erwin Müller wirft dem Schweizer Finanzinstitut vor, ihn bei einem Anlagegeschäft falsch beraten zu haben. Dadurch habe er einen grossen Schaden erlitten.

Müller, ein langjähriger Sarasin-Kunde, hatte 2011 von sich aus bei der Bank um ein Investment gebeten. Rund 47 Millionen Euro setzte er damals ein, um ein gemäss weiteren Informationen «risikoloses» Geschäft zu tätigen. Das Geld wurde offenbar in ein Aktienprodukt namens Sheridan-Fonds investiert, das mit einer Rendite von 12 Prozent winkte.

Klage als Privatmann

Doch Müller verlor seinen Einsatz und fordert nun Schadenersatz – nicht als Chef der Drogeriemarktkette Müller, sondern als Privatmann und macht dabei geltend, dass er falsch beraten worden sei.

Wie risikolos das Investment tatsächlich war, wird der Gerichtsprozess klären müssen. In diesem Zusammenhang hat nun die 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm ein Zwischenurteil erlassen, mit welchem die Zulässigkeit der Klage vor dem Landgericht Ulm festgestellt wurde.

Weitere Abklärungen

Die Bank Sarasin hatte zuvor geltend gemacht, ein Schweizer Gericht sei dafür zuständig. Hätte sich das Basler Institut mit seiner Ansicht durchgesetzt, hätte Müllers Klage in Deutschland abgewiesen werden müssen, und der Drogerie-Unternehmer hätte in der Schweiz ein neues Verfahren aufgleisen müssen.

Sarasin kann nun jedoch gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart einlegen. Sollte der Ulmer Richterspruch aber rechtskräftig werden, muss die 4. Zivilkammer in einem weiteren Verfahren prüfen, ob Müller tatsächlich Schadenersatz zusteht, und wenn ja, in welcher Höhe.

Mammutprozess droht

Auf das Gericht käme dann ein wahrer Mammutprozess zu. Schliesslich hat allein die Klärung der Zuständigkeit bereits fast elf Monate in Anspruch genommen.

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