Die Schweizer Behörden haben Dossiers von UBS-Konten nach Paris geliefert. Entgegen früheren Medienberichten wurden die Kunden offenbar informiert.

Am vergangenen Wochenende meldete die «Sonntagszeitung», dass die Schweizer Behörden im Rahmen einer «Geheimaktion» rund 300 Kundendossiers der UBS von mutmasslichen Steuersündern in Frankreich nach Paris geliefert hätten. 

Das (Schweizer) Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) schreibt nun, dass in dem Artikel «fast nichts gestimmt» habe. Tatsachen seien folgende: 

  • Es wurden nicht 300, sondern rund 100 UBS-Dossiers übermittelt, und zwar im Rahmen der ordentlichen Amtshilfe via Steuerbehörden der beiden Länder
  • Alle betroffenen Kunden wurden im Voraus informiert und hatten Rekursmöglichkeit (im Artikel hiess es, kein Kunde sei informiert gewesen über diese «Geheimaktion»)

Gemäss weiteren Informationen aus der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Dienstag hatte Frankreich Anfang 2014 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) in Bern mehrere Anfragen zu Steueramtshilfe eingereicht. Insgesamt enthielten diese die Namen von 290 französischen Kunden der Grossbank UBS. Sie standen im Verdacht, ihre Steuern in Frankreich nicht korrekt bezahlt zu haben.

Die EStV forderte in der Folge die UBS auf, die entsprechenden Kundendossiers nach Bern zu übermitteln. In gut einem Drittel der Fälle wurde die Bank fündig, wie die «NZZ» schreibt.


Hier der Beitrag von finews.ch auf Grund des Artikels in der «Sonntagszeitung»:

Die Schweiz ist im Steuerstreit mit Frankreich angeblich eingeknickt, wie «Sonntagszeitung» berichtet. In den vergangenen Wochen sollen rund 300 Kundendossiers von mutmasslichen Steuersündern, die ihr Konto bei der UBS haben, nach Paris geschickt worden. Dies, nachdem die Franzosen massiv Druck gemacht hätten und der UBS mit einer Busse von bis zu 6 Milliarden Franken gedroht hätten, wie die Zeitung weiter schreibt.

Um die Sache geheimzuhalten, wurden die Kunden nicht informiert. Damit wurde ein Verfahren gewählt, das erst seit dem 1. August 2014 möglich ist, wie es weiter heisst. So wird den Betroffenen die Möglichkeit zum Rekurs genommen.

Ein neues Gesetz

«Wird gegen die Verfügung Beschwerde erhoben, so kann lediglich die Feststellung der Rechtswidrigkeit verlangt werden», heisst es im neuen Steueramtshilfegesetz. Festlegen kann die Geheimhaltung die Steuerverwaltung. Würde die Bank oder sonst jemand die Kunden trotzdem informieren, müssten sie 10'000 Franken Busse bezahlen.

Beim Finanzdepartement dementiert man die Datenlieferung nicht. Ein Sprecher sagte: «Wir können einzelne Gesuche und genannte Zahlen weder bestätigen noch dementieren. Diese sind vertraulich.»

Paris macht weiter Druck

Die Dossiers sind bereits in Frankreich angekommen und werden von den Justizbehörden genutzt, wie die «Sonntagszeitung» weiter berichtet. Paris versuche aber trotzdem, weiter Druck auf die UBS zu machen. So musste der Leiter des Rechtsdienstes der Vermögensverwaltung drei Tage lang aussagen. Insbesondere wollen die Franzosen offenbar Informationen über das Ausmass des Geschäfts mit unversteuerten Vermögen, die Anzahl der involvierten Mitarbeiter sowie deren Namen.

Im Fall Frankreich geht die UBS davon aus, nichts falsch gemacht zu haben. Sie will keine Busse bezahlen, sondern notfalls einen Prozess riskieren. Ein Sprecher sagte gegenüber der «Sonntagszeitung»: «Die Grundlagen für jegliche Berechnung in diesem Fall sind völlig konstruiert und spekulativ. Wir werden uns weiterhin mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen.»

Vereinbarung für Gruppenanfragen unterzeichnet

Offenbar hat es im Vorfeld intensive Kontakte zwischen der UBS, den Franzosen und den Behörden in Bern gegeben. Nach dem Besuch von Frankreichs Finanzminister Michael Sapin im vergangenen Juni wurde offenbar eine Vereinbarung unterzeichnet, die Gruppenanfragen zulässt – was zusammen mit dem neuen Amtshilfegesetz die Datenlieferung erst ermöglichte.

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