Die UBS behauptet, seit 2009 keine unversteuerten Gelder mehr anzunehmen. Eine E-Mail an ihre Kundenberater in der Schweiz soll jetzt beweisen, dass die Schweizer Grossbank bei Neukunden zeitweise ihre Erlaubnis gab.

Die UBS hat im Oktober 2011 ihren Schweizern Beratern unter bestimmten Bedingungen zeitweise erlaubt, unversteuerte Gelder von Neukunden zu akquirieren. Das berichtete die deutsche Wirtschaftszeitung «Handelsblatt» am Dienstag. Sie bezieht sich dabei auf eine interne E-Mail, welche der Redaktion vorliegt.

Diese Mail soll offenbar am 20. Oktober 2011 an die Teamleiter der Schweizer Kundenberater versandt worden sein – also einen Monat nach Abschluss des mittlerweile gescheiterten Deutsch-schweizerischen Steuerabkommens, mit Hilfe dessen unversteuerte Gelder per Abgeltungssteuer hätten in die Legalität überführt werden können.

Gewisse Einschränkungen

In dem Schreiben an die deutschsprachigen Berater in der Schweiz heisst es unter dem Punkt «Eröffnung von neuen Kundenbeziehungen» offenbar wörtlich: «Grundsätzlich bleibt die Weisung bestehen, wonach keine neuen Kundenbeziehungen eröffnet werden dürfen, wenn bekannt ist, dass das entsprechende Vermögen nicht versteuert ist.»

Und dann: «Diese Einschränkung wird für Germany International für in Deutschland domizilierte Kunden aufgehoben, wenn folgende Bedingungen erfüllt (...) sind.» Zu den Bedingungen zählen gemäss «Handelsblatt», dass die Gelder von anderen Schweizer Banken stammen. Und: «Kunde gibt zu erkennen, dass die Vermögenswerte regularisiert werden.»

Nachweis erbracht

Steht die Mail im Widerspruch zu den offiziellen Verlautbarungen, denen zufolge die UBS seit 2009 keine unversteuerten Gelder mehr annimmt?

Die UBS erklärte auf Anfrage des «Handelsblatts»: «Die UBS hat alle möglichen Schritte unternommen, um rechtliche Altfälle aus der Vergangenheit in Deutschland zu bereinigen. Zuletzt wurde im Juli das Verfahren der Staatsanwaltschaft Bochum bezüglich grenzüberschreitenden Steuerangelegenheiten mit einer Einigung beigelegt. Zudem haben heute alle verbleibenden deutschen Kunden den Nachweis über die steuerliche Offenlegung erbracht.»

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