Das formelle Urteil über der Credit Suisse wegen Steuervergehen in den USA wird in den nächsten Tagen erwartet. Ausnahmeregelungen der US-Arbeitsbehörde sollen dabei das Geschäft der Bank schützen.

Im vergangenen Mai rettete die Credit Suisse (CS) in den USA ihre Haut. Die Schweizer Grossbank zahlte amerikanischen Behörden ganze 2,5 Milliarden Franken an Bussen. Zudem bekannte sie sich formell für schuldig, US-Kunden geholfen zu haben, den US-Fiskus zu täuschen. Dafür konnte das Institut seine Lizenz behalten – und seine Existenz zumindest in Amerika war gesichert.

Der Urteilsspruch steht aber immer noch aus. Wie es aus informierten Kreisen heisst, wird er in den nächsten zehn Tagen erwartet. Das Urteil bedeutet einen Schlussstrich, bringt aber theorethisch auch eine neue Krux für die CS mit sich.

Drohende Disqualifikation

Nach amerikanischem Arbeitsrecht ist es einem strafrechtlich verurteilten Finanzdienstleister nämlich nicht gestattet, Rentenvermögen von Pensionskassen oder Einzelpersonen zu verwalten. Der CS und ihren Geschäftspartnern in die USA drohte damit die Disqualifikation in einem entscheidenden Markt.

Wie das amerikanische Magazin «Forbes» und die «Schweiz am Sonntag» (Artikel in der Printausgabe) berichten, will das US-Arbeitsdepartement Departement of Labor (DOL) im kommenden Januar eine öffentliche Anhörung durchführen.

Dabei soll erörtert werden, unter welchen Bedingungen die Schweizer Grossbank und ihre Partner in den Staaten doch weiter geschäften können.

Unterstützung von Barack Obama

Denn, dass ein Bann für die Credit Suisse Turbulenzen in der amerikanischen Pensionskassen-Landschaft auslöst, will in den USA niemand. So setzte sich sogar US-Präsident Barack Obama für eine Ausnahmeregelung für die Schweizer Bank ein, wie finews.ch berichtete.

Das zuständige US-Arbeitsdepartement reagierte darauf im vergangenen September, in dem es eine befristete Ausnahmeregelung für die Bank und deren Geschäftspartner vorschlug.

Auf zehn Jahre hinaus

Nun macht die Behörde Nägel mit Köpfen. Auf Grund der seit vergangenem Herbst eingegangenen Wortmeldungen und Aussagen will sie eine neuerliche Ausnahmeregelung lancieren.

Diese soll von Dauer sein: Sie würde es der CS und ihren Geschäftspartnern auf ein Jahr bis auf maximal zehn Jahre hinaus erlauben, das Vorsorge-Geschäft in den USA weiter zu betreiben.

Die Anhörung zum Vorschlag des DOL und damit die Zitterpartie der CS in den USA findet eine Fortsetzung im neuen Jahr.

 

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