Da halfen weder Jammern noch Berufung: Die UBS muss in Frankreich wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Steuerhinterziehung tief in die Tasche greifen. Es sei, denn der Europäische Gerichtshof redividiert das Urteil.


Das oberste Berufungsgericht in Frankreich, der Cour de Cassation, hat die UBS abblitzen lassen. Die Grossbank hatte eine Minderung der Kautionszahlung von 1,1 Milliarden Euro wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Steuerhinterziehung beantragt. Das Berufungsgereicht hat dies nun abgelehnt, wie die Nachrichtenagentur Dow Jones am Donnerstag meldete.

Damit unterlag die UBS bereits zum zweiten Mal in einem Berufungsverfahren. Sie beklagt sich nun erneut über die Höhe der Strafe. Sie sei übertrieben, spekulativ und basiere nicht auf Fakten. Ursprünglich hatte UBS damit gerechnet, die Angelegenheit gegen Zahlung von rund 100 Millionen Euro beilegen zu können.

Und noch eine Berufung

Die Kaution deponieren musste die Bank wegen des Vorwurfs, Franzosen dazu ermuntert zu haben, Konten in der Schweiz zu eröffnen, auf denen sie Schwarzgeld verstecken konnten. Später kam noch der Vorwurf von Geldwäsche hinzu, was die Sache erst richtig teuer machte.

Die UBS gibt aber nicht auf: Sie will, wie zuvor angekündigt, den Fall weiterziehen. Dafür kommt nur noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht in Frage.

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