Die Schweizer Grossbank erlitt vor Gericht in Amerika einen Rücksetzer – schon der zweite innerhalb von wenigen Tagen. Das stellt die harte Linie des Instituts in Rechtsstreitigkeiten in Frage.

Noch immer treiben die Spätfolgen der Finanzkrise die Credit Suisse (CS) um. So muss sich die Grossbank weiter mit einer Klage wegen Verlusten auf Subprime-Papieren herumschlagen, die der New Yorker Generalstaatsanwalt Eric Schneiderman (Bild) gegen sie anstrengt. Wie die Agentur «Bloomberg» berichtete, ist die CS mit ihrem Antrag auf Abweisung der Klage vor dem Obergericht in New York abgeblitzt.

Die Grossbank wurde 2012 in New York angeklagt, falsche Angaben über den Wert von Subprime-Papieren gemacht zu haben, die dann in der Finanzkrise toxisch wurden und massiv an Wert verloren. Generalstaatsanwalt Schniederman fordert deswegen 11 Milliarden Dollar an Schadenersatz.

Niederlage in Texas

Für die Schweizer Grossbank ist es bereits der zweite Rechtshändel innerhalb weniger Tage, bei dem sie den Kürzeren zieht.

Mitte Dezember unterlag die CS vor einem Gericht im US-Bundesstaat Texas. Wegen falschen Bewertungen eines Immobilienprojekts musste sie einem Hegde-Fund dort 28 Millionen Dollar zahlen. Auch in diesem Streit hatten die Schweizer zuerst jede Schuld von sich gewiesen, wie auch finews.ch berichtete.

Doch nun stellt sich Frage, ob die «harte Linie» der CS gegenüber Forderungen von Klägern noch ankommt. Im Gegensatz zur Rivalin UBS, die bei Rechtsstreitigkeiten zuweilen rasch eine Einigung suchte, wählte die CS meist die Konfrontation – und hatte damit lange Erfolg.

Auch jetzt will die Grossbank nicht klein beigeben. Wie die CS gegenüber der Agentur «Reuters» heute Montag verlauten liess, will sie Berufung gegen den jüngsten Entscheid des New Yorker Obergerichts einlegen.

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