Die Grossbank kämpft dafür, ihr Geschäft mit Pensionskassen in den USA weiter betreiben zu dürfen. Heute liefert sie sich ein öffentliches Duell mit den Gegnern einer Ausnahmeregelung.

Ein heikles Geschäft für die Credit Suisse (CS) steht vor einer weiteren Hürde. Heute Donnerstag müssen Vertreter der Bank beim US-Arbeitsdepartement Departement of Labor (DOL) in Washington zu einer öffentlichen Anhörung vortraben.

Dort haben sie darzulegen, warum die Bank trotz ihrem Schuldbekenntnis von letztem Jahr, US-Steuergesetze verletzt zu haben, weiter amerikanische Pensionskassen bedienen darf. Das berichtete die Agentur «Reuters».

Auch Holocaust-Überlebende mit dabei

Das Treffen verspricht emotional zu werden. An der Anhörung nehmen nicht nur Anwälte und Politiker, sondern auch Konsumentenschützer und gar Holocaust-Überlebende teil, wie die Agentur weiter schreibt. Und die pochen darauf, dass mit der Credit Suisse in den USA strikt nach dem Buchstaben des Gesetzes verfahren wird.

Nach amerikanischem Arbeitsrecht nämlich ist es einem strafrechtlich verurteilten Finanzdienstleister nicht gestattet, Rentenvermögen von Pensionskassen oder Einzelpersonen zu verwalten. Der CS und ihren Geschäftspartnern in die USA drohte damit die Disqualifikation in einem entscheidenden Markt, nachdem die CS letzten Mai im Steuersteit mit den USA 2,5 Milliarden Franken an Bussen zahlte und ein formelles Schuldgeständnis ablegte.

UBS als Vorlage

Dass es im Renten-Wesen der US-Markt wegen eines Banns für die Schweizer Grossbank zu Turbulenzen kommt, ist jedoch nicht im Sinn der US-Behörden. Sogar Präsident Barack Obama setzte sich für eine Ausnahmeregelung für die Schweizer Bank ein, wie auch finews.ch berichtete.

Das zuständige US-Arbeitsdepartement reagierte im vergangenen September, in dem es eine befristete Ausnahmeregelung für die Bank und deren Geschäftspartner vorschlug. Das Provisorium soll nun in den Dauerzustand übergehen. Dies würde es der CS und ihren Geschäftspartnern auf ein Jahr bis auf maximal zehn Jahre hinaus erlauben, das Vorsorge-Geschäft in den USA weiter zu betreiben.

Sinnigerweise empfahl das DOL offenbar der Schweizer Bank, ihr Gesuch an der Version der UBS zu orientieren, der schon Jahre zuvor eine Ausnahme gestattet wurde. Auch die britische Royal Bank of Scotland, die französische BNP Paribas und die Bank of America profitierten schon von solchen Sonderregelungen.

Too Big To Bar?

Das sorgt für Kritik: Die Ausnahmen für Banken würden einfach durchgewunken, diese seien offenbar «Too Big To Bar» – zu gross, um ausgesperrt zu werden, enervieren sich diverse Kreise.

Gegenüber Reuters gab die CS an, dass sie die Rechte der Gegner der Ausnahmeregelung respektiere, deren Argumente hingegen für «nicht relevant» halte.

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