Das Staatsinstitut beschloss das vergangene Geschäftsjahr mit einem Rekordergebnis. Für das laufende Jahr müssen aber einige Hürden gemeistert werden. Zudem äusserte sich die Bank zum US-Steuerprogramm.

Die Schaffhauser Kantonalbank steigerte den Jahresgewinn um 7,4 Prozent auf etwas über 39 Millionen Franken und erzielte damit ein Rekordergebnis, wie die Bank am Montag mitteilte.

Beim wichtigsten Ertragspfeiler, dem Zinsgeschäft, erzielte die Bank einen um 4,3 Prozent höheren Erfolg von gut 70 Millionen Franken. Leicht unter Vorjahr entwickelten sich hingegen der Kommissions- und Dienstleistungserfolg.

Mehr Gelder 

Die Kundenausleihungen haben um 335 Millionen Franken (plus 6,8 Prozent) zugenommen. Derweil stiegen die Hypothekarforderungen um 7,4 Prozent auf 327 Millionen Franken. Zuflüsse vermeldete die Bank auch in der Vermögensverwaltung um 230 Millionen (plus 5,6 Prozent).

Gleichzeitig erhöhte sich aber auch der Geschäftsaufwand um gut 3 Prozent. Dies sei vor allem den zahlreichen regulatorischen Vorgaben geschuldet, hiess es. Insgesamt nahm das Kosten-Ertrags-Verhältnis der Bank minimal auf 46,9 Prozent zu.

Regulierungen und Zinsumfeld belasten 

Für das laufende Jahr 2015 stünden einige Herausforderungen an, führte die Bank weiter aus: «Umfangreiche Regulierungen und Themen im grenzüberschreitenden Geschäft bestimmen den Blick auf die kommenden Monate. Sie binden erhebliche personelle Ressourcen und sind ein wesentlicher Kostentreiber.»

Weiter würden sinkende Zinsmargen und negative Zinssätze auf die Erträge drücken. Auch wenn es der Bank gelingen sollte, mit Wachstum Zusatzerträge zu erzielen, werde mit Belastungen in allen Geschäftsbereichen gerechnet.

Rückstellungen reichen aus

Die Staatsbank äusserte sich auch zum Stand des US-Steuerprogramms zur Beilegung des Steuerstreits. Dieses wollte man eigentlich schon im 2014 ad acta legen. Die zuständige US-Behörden seien mit der Bearbeitung ihrer termingerecht eingereichten Dokumentationen aber im Rückstand, hiess es. Die Bank rechnet nun mit einem Abschluss bis Ende 2015.

Das Schaffhauser Geldinstitut hielt in diesem Zusammenhang fest, zu keiner Zeit Schweizer Recht verletzt zu haben. Die getätigten Rückstellungen reichten «aus heutiger Sicht aus».

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