Sie ist im digitalen Banking ein alter Zopf: die physische Identifikation von Neukunden. Den Schweizer Banken war dieses umständliche Prozedere bislang vorgeschrieben – was für Online-Institute ein Nachteil war. Nun läutet die Fintech-Revolution eine Änderung ein.

Die Eröffnung eines neuen Kundenkontos bei einer Bank? Nichts einfacher als das: Der potenzielle Kunde füllt online den Antrag aus, schickt ein Foto zur Identifizierung oder tätigt via Smartphone einen Videoanruf und damit hat es sich. Das Konto kann eröffnet werden.

Nur nicht in der Schweiz. Aber das soll sich nun ändern. Denn die revidierte Geldwäschereiverordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) enthält einen solchen Artikel, wonach das Eröffnen von Geschäftsbeziehungen über das Internet bald Realität sein dürfte.

Ein wochenlanges Prozedere

Was in Grossbritannien, Deutschland, Singapur oder in den USA seit längerem möglich ist, die unkomplizierte Eröffnung einer Geschäftsbeziehung mit einem Finanzinstitut über digitale Kanäle, ist in der Schweiz bis anhin ein zähes Verfahren.

Ein neues Bankkonto bedingt eine umfangreiche Korrespondenz sowie ein persönliches Erscheinen des potenziellen Kunden bei der Bank, um sich identifizieren zu lassen.

Wahlweise kann der Kunde auch eine  Kopie seines Passes oder seiner Identifikationskarte einschicken. Er muss diese zunächst aber auf ihre Echtheit bei der Post oder beim Notar bestätigen lassen.

Im Ausland via Smartphone

Das Prozedere kann mehrere Tage bis Wochen dauern. Im Private Banking beispielsweise machen diese Sicherheitsvorschriften auch Sinn, um der Geldwäscherei vorzubeugen. Doch dieselbe Vorschrift gilt auch für Konten mit wenigen zehntausend Franken.

Im Ausland ist eine solche Kontoeröffnung in wenigen Minuten via Smartphone zu bewerkstelligen. Für Online-Broker wie Swissquote, die IG Bank oder auch die Genfer Dukascopy Bank stellte dies bislang einen nicht unerheblichen Wettbewerbsnachteil dar.

Aber auch im traditionellen Schweizer Bankgeschäft, das von den Instituten zunehmend über digitale Kanäle abgewickelt wird, wäre die Möglichkeit einer Kontoeröffnung übers Internet zeitgemäss.

Eine einsame und strenge Insel

Während die EU die entsprechenden Vorschriften bereits vereinfacht hat, bildeten die strengen Schweizer Bestimmungen eine einsame Insel inmitten einer sich rasant entwickelnden digitalen Bankenwelt.

Namentlich Andrey Duka, Gründer von Dukascopy, machte darum bei der Finma Druck, wie finews.ch berichtete. Er reichte vergangenes Jahr einen offiziellen Antrag bei der Finma ein, die Bestimmungen für die Eröffnung von Konten mit wenigen 10'000 Franken so anzupassen, dass beispielsweise eine Kundenidentifikation über Video möglich würde.

Immerhin elektronische Authentifizierung

Offenbar wurde der Dukascopy-Patron zumindest teilweise erhört – oder die Finma hat die Zeichen der Zeit auch selber erkannt. Im Entwurf zur revidierten Geldwäschereiverordnung heisst es im Artikel 47 «Echtheitsbestätigung», Absatz 2: Über einen anerkannten Anbieter von elektronischen Zertifizierungsdienstleistungen eingeholte Ausweiskopien seien mit elektronischer Unterschrift gültig, «in Kombination mit einer elektronischen Authentifizierung durch den Kunden».

Damit ist nun zumindest eine Grundlage für die Online-Identifikation eines Neukunden vorhanden. Die Anhörung der Finma zur revidierten Geldwäschereiverordnung endete bereits im April. Nun wird nachgebessert.

Bankiervereinigung macht Druck

Das scheint angebracht. Namentlich die Schweizerische Bankiervereinigung hat in ihrer Stellungnahme prominent darauf hingewiesen, dass sich das traditionelle Bankgeschäft vom Schalter zunehmend auf digitale Kommunikations- und Vertriebswege verlagere.

Entsprechend sollten auch die regulatorischen Vorausssetzungen in der Schweiz angepasst werden, um einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Finanzplätzen zu vermeiden.

Anpassungen sind ein Muss

Die auch in der Schweiz stattfindende Fintech-Revolution bedingt solche regulatorischen Anpassungen. In Zeiten wo Bankgeschäfte, Zahlungsabwicklungen oder Geldtransfers über Apps auf dem Smartphone bald Alltag sein werden, sind Vorschriften aus einem vergangenen Zeitalter nicht bloss überholt. Sie sind ein schwerer Hemmschuh für die weitere Entwicklung des Finanzplatzes.

 

 

 

 

 

 

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