Warum sich eine Anwältin der Credit Suisse bei einer US-Behörde 600 Mal bedankte, und was dies mit der jüngsten Millionenbusse der UBS zu tun hat.

Melanie Nussdorf 146Im vergangenen Herbst erreichte eine ungewöhnliche E-Mail das amerikanische Arbeitsministerium (US Department of Labor). Darin bedankte sich Melanie Nussdorf (Bild), Partnerin der international tätigen Anwaltskanzlei Steptoe & Johnson, bei der Behörde. Nicht einmal. Sondern ganze 600 Mal.

Woher so viel Dankbarkeit? Das Schreiben sei eben «Ausdruck von Nussdorfs Persönlichkeit», rechtfertigte sich die Kanzlei gegenüber der Agentur «Bloomberg», der das Mail zugespielt worden war. Die Anwältin habe halt etwas Humor in trockene und langwierige Verhandlungen bringen wollen.

Heikle Aufgabe

Tatsächlich hatte Nussdorf guten Grund, sich gegenüber der Behörde dankbar zu zeigen. Denn in jenen langwierigen Verhandlungen stand einiges auf dem Spiel. Zumal für ihre Klientin – die Credit Suisse (CS).

Die Schweizer Grossbank hatte die Anwältin – die früher selber beim Arbeitsministerium arbeitete – mit einer besonders heiklen Aufgabe beauftragt. Nämlich damit, der Bank das Geschäft mit den milliardenschweren amerikanischen Pensionskassen zu erhalten.

Dort hat die CS nämlich ein Problem. Seit die Grossbank sich genau vor einem Jahr im Steuerstreit mit den USA für schuldig bekannte, durfte sie als «Gesetzesbrecherin» diese Kundschaft eigentlich gar nicht mehr bedienen.

So will es das Gesetz, über dessen Einhaltung das US-Arbeitsministerium wacht.

Barack Obama schaltete sich ein

Entsprechend bemühte sich die CS um eine Ausnahmebewilligung. Und weil ein Bann gegen die Grossbank wohl auch das US-Pensionskassenwesen schmerzlich getroffen hätte, erhielt die Bank Sukkurs von höchster Stelle: Wie finews.ch ebenfalls berichtete, setzte sich das Büro von US-Präsident Barack Obama für einen «Waiver» für die CS ein.

Das wirkte – wenigstens teilweise. Der Bann über die CS wurde vom Arbeitsministerium für ein Jahr ausgesetzt. Auf die erhoffte zehnjährige Sonderbewilligung warten die Schweizer indes noch immer. Und werden das wohl noch eine Weile tun müssen.

Schluss mit Blankoschecks

Denn unterdessen schlägt den Ausnahmebewilligungen für Banken in den USA ein rauer Wind entgegen. Diverse amerikanische Politiker sehen darin Blankoschecks, welche die Bestrafung fehlbarer Banken ad absurdum führen.

So eisig ist das politische Klima mittlerweile, dass die CS kürzlich die Eingabe um einen Waiver bei der Börsenaufsichtsbehörde SEC aus freien Stücken wieder zurückzog.

Derweil ist der Drang nach Sonderbewilligungen akuter denn je. Die fünf Banken – darunter prominent die Schweizer UBS –, die sich diese Woche am Mittwoch mit dem US-Finanzministerium im Devisen-Skandal einigten, sehen sich nämlich teils im gleichen Dilemma wie die CS.

Auch ihnen droht teilweise der Ausschluss aus dem wichtigen Geschäft mit US-Pensionskassen.

Das grosse Feilschen

Medienberichten zufolge feilschten die Institute deswegen schon seit Wochen intensiv um ihre jeweiligen Waiver – so verbissen, dass sich sogar der Abschluss der Einigung verzögerte.

Ob es sich das US-Arbeitsministerium unter den heutigen Bedingungen noch leisten kann, Sonderbewilligungen «en masse» auszustellen, darf allerdings bezweifelt werden. Vielmehr ist die Behörde jetzt gehalten, Härte zu zeigen.

Ein einziges Gerngeschehen

Jovialer E-Mail-Konversationen wie jene mit CS-Anwältin Nussdorf dürften jedenfalls der Vergangenheit angehören. Wie anwortete doch damals eine Beamtin auf die 600 Dankeschöns: «Ich hoffe, ein einziges Gerngeschehen genügt Ihnen».

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