Neue Runde im Libor-Zinsskandal: Eine US-Richterin öffnet geschädigten Investoren nun eine Tür für Zivilprozesse gegen zahlreiche Grossbanken.

Der Libor-Fall ist nach den Milliardenbussen offenbar noch lange nicht vom Tisch. Die US-Bezirksrichterin Naomi Reice Buchwald macht nun nämlich geschädigten Grossanlegern Hoffnung. Buchwald stellte fest, dass es eine Grundlage für entsprechende Klagen gebe. Dies berichtet die amerikanische Börsenbetreiberin «Nasdaq».

Wenn es stimme, dass die Banken bei der Ermittlung des wichtigen Referenzzinssatzes bewusst falsche Angaben zu ihren Finanzierungskosten gemacht hätten, dann hätten Investoren einen Nachteil erlitten, erklärte die Richterin: «Wenn diese Vorwürfe stimmen, dann handelt es sich hier um Betrug», so Buchwald im Wortlaut.

Erschwernis für die Kläger

Mehrere institutionelle Investoren sind vor Gericht gezogen. Dabei kämpfen sie jeweils für sich und wollen sich keiner Sammelklage anschliessen, heisst es weiter. Sie richten ihre Vorwürfe gegen 16 Grossbanken, darunter Citigroup, HSBC, Deutsche Bank, J.P. Morgan und Bank of America. Auch die Credit Suisse wird im Bericht genannt, von der UBS hingegen ist nicht die Rede.

Richterin Buchwald beschäftigt sich mit dem Rechtsstreit seit Jahren. Einige Vorwürfe liess sie in ihrem 431-seitigen Bericht allerdings nicht gelten. Vor allem sei es für die Kläger eine Erschwernis, einen möglicherweise entstandenen Schaden tatsächlich nachzuweisen, so Buchwald.

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