Nachdem eine erste Betrugsklage der HSH Nordbank gegen die UBS von einem US-Gericht abgelehnt wurde, ist die angepasste Klage nun zugelassen worden.

Die UBS schaut der Klage gelassen entgegen. Es handle sich hierbei nur um eine prozedurale Zulassung, bei der die Klage akzeptiert wurde, sagt Pressesprecher Dominik von Arx gegenüber «Finanznachrichten.de». Ansprüche für Schadenersatz und weitere Klagen seien jedoch fallen gelassen worden.

Bei der Klage geht es um ein 500-Millionen-Dollar-Investment, welches die HSH bei der UBS in CDO getätigt hatte. Beim Verkauf habe die UBS den Wert der CDO falsch dargestellt und dadurch einen Gewinn von 180 Millionen Dollar davon getragen. Die Papiere aus dem North Street 2002-4-Programm, jene Papiere, die HSH gekauft hat, sind nun wertlos.

Alte Klage angepasst

Im Oktober 2008 wurde eine ähnliche Klage von HSH vor Gericht bereits abgewiesen. Damals stellte sich die HSH noch als «naiven Investor» dar, der auf den Segen der erfahrenen UBS angewiesen sein. Die aktuelle Klage wirft der UBS vor, sie habe ihr Vertrauen in die Rating-Agenturen falsch dargestellt. Denn die UBS selber habe das Modell, mit dem sie die CDO an den Mann gebracht haben, nicht für eigene Zwecke gebraucht.

 

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