Noch vor Ende dieses Jahres will die Finanzmarktaufsicht offenbar mehrere UBS-Händler wegen der Manipulation von Wechselkursen zur Rechenschaft ziehen. Die Strafen könnten happig ausfallen.

Für die der Manipulation von Wechselkursen verdächtigten UBS-Händler wird die Adventszeit wenig beschaulich. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) will nämlich einige von ihnen noch bis zum Jahresende über mögliche Sanktionen unterrichten. Das berichtet die Agentur «Bloomberg» am Dienstag mit Bezug auf anonyme Quellen.

Laut der Meldung sollen sieben von insgesamt elf UBS-Händler abgestraft werden, gegen welche die Finma im Zusammenhang mit dem so genannten Devisen-Skandal ermittelte.

Gegenüber «Bloomberg» wollt sich die Behörde nicht zu den einzelnen inkriminierten UBS-Bankern äussern. Sie bestätigte jedoch, dass vier von ihnen ohne Sanktionen davonkommen.

Langes Sündenregister

Derweil ist das Sündenregister lang, das die Finma-Untersuchungen in UBS Handels-Desk in Opfikon (ZH) zutage förderte: Manipulierte Stop-Loss-Aufträge, Front-Running, Spekulation auf Kosten von Kunden, Weitergabe von vertraulichen Kunden-Informationen. Im November 2014 musste die Schweizer Grossbank deswegen bereits 134 Millionen Franken ihres Gewinns abgeben und ihre Handelsdesks unter rigorose Überwachung stellen, wie auch finews.ch berichtete.

Zudem traktiert die Aufsicht die UBS-Devisenhändler mit einer Kollektivstrafe: Für den globalen Devisen- und Edelmetallhandel beschränkte sie die maximale jährliche variable Vergütung für die Dauer von zwei Jahren auf 200 Prozent des Grundgehaltes. Damit hoffte sie wohl, die Händler dort zu treffen, wo es besonders schmerzt.

Prangerstrafen wie in den USA

Zum Jahresende will die Finma nun offenbar darüber hinaus ein Exempel statuieren. Die Maximalstrafe im Köcher der Aufsicht wäre ein fünfjähriges Berufsverbot; die jüngste Vergangenheit zeigte dabei, dass die Finma nicht nur öfter zu dieser Sanktion greift, sondern dies auch noch in aller Öffentlichkeit tut. Dies entspricht dem «name and shame» von Einzelpersonen, wie es von US-Behörden häufig praktiziert wird.

Greift die Finma auch diesmal zum Berufsverbot-Hammer, würde das wohl auch international viel Beachtung finden. Obschon etwa in Grossbritannien und den USA Strafuntersuchungen gegen Banker in Sachen Forex-Skandal laufen, wurden dort noch keine Strafen ausgesprochen.

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