Im kommenden Frühjahr beugt sich das Bundesparlament über Gesetzes-Projekte, die für den Finanzplatz entscheidend sind. Ein neuer Passus stiftet dabei enorme Unruhe im Lager der Staatsinstitute. Das heizt die Stimmung zusätzlich an.

Nächsten März geht es bei der so genannten «Kleeblatt-Reform» ums Ganze: Dann gelangen mit dem Finanzdienstleistungs-Gesetz (Fidleg) und dem Finanzinstituts-Gesetz (Finig) die zwei umstrittensten Richtlinien des vierteiligen Finanz-Gesetzesprojekts zur Behandlung ins Bundesparlament.

Während in den letzten Monaten vor allem das als Verbraucherschutz-Richtlinie angelegte Fidleg für viel Aufregung sorgte, ist es nun offenbar das Finig, das den Unmut der Branche auf sich zieht.

Dies muss verwundern, erscheint doch das Ansinnen des Gesetzesprojekts im Grunde genommen vernünftig: Das Finig will die Bewilligungen für die verschiedenen Finanzdienstleister zusammenfassen und aufeinander abstimmen. Neu enthalten ist zudem die Beaufsichtigung sämtlicher Vermögensverwalter durch eine so genannte Aufsichtsorganisation.

Numerus Clausus

Doch bei dem vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) ausgearbeiteten Finig liegt der Teufel im Detail. Im Anhang zum Entwurf werden nämlich Bestimmungen des bestehenden Bankengesetzes gleich mitgeändert. Und das stösst im Lager der Inlandbanken, die der Finanzgesetz-Reform von jeher skeptisch gegenüberstehen, offenbar für einigen Unmut. Das berichten mit dem Gesetzesprozess vertraute Personen.

Richtig Ärger herrscht gar bei Vertretern der Schweizer Kantonalbanken. Wie es seitens von Beobachtern heisst, entzündet sich dieser am neuen Artikel 1c des Bankengesetz nach Finig-Entwurf. Danach besteht eine Art Numerus Clausus möglicher Rechtsformen einer Bank – und dort ist ausgerechnet die öffentliche Anstalt nicht enthalten.

Paukenschlag für 15 Kantonalbanken?

Mit 15 von 24 Instituten ist die selbstständige Anstalt nach kantonalem Recht jedoch genau die Rechtsform, die bei den Kantonalbanken überwiegt. Verlören die Bankinstitute, die nach eigenen Angaben Kundenausleihungen von insgesamt 400 Milliarden Franken auf sich vereinen, nach den Buchstaben des neuen Gesetzes plötzlich das Recht, eine Bank zu sein?

Für das Swiss Banking wäre es ein Paukenschlag.

«Der gänzlich neue Artikel 1c im Bankengesetz könnte so gelesen werden, dass eine öffentliche Anstalt nicht mehr als Bank gelten würde. Dies ist aus unserer Sicht ein Beispiel dafür, wie durch unnötige Anpassung bestehender Erlasse im Finig Rechtsunsicherheit von erheblicher Tragweite geschaffen wird», kommentiert die Vereinigung Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) gegenüber finews.ch die Problematik.

Und überhaupt: Mit dem Finig würden bestehende, bewährte Aufsichtsgesetze teilweise massiven Änderungen unterworfen, kritisiert die VSKB weiter. Der Gesetzesentwurf gehe für die Kantonalbanken in der jetzigen Form deutlich zu weit.

Explizit erlaubt

Günther Dobrauz, Leiter Legal Regulatory Services beim Beratungs-Unternehmen PwC Schweiz, gibt indes Entwarnung. Er verweist auf Artikel 1a des nämlichen Bankengesetzes: Danach ist eine Kantonalbank explizit eine Bank, «die auf Grund eines kantonalen gesetzlichen Erlasses als Anstalt oder Aktiengesellschaft errichtet wird».

«Demnach wäre die Rechtsform einer öffentlichen Anstalt explizit erlaubt», folgert der PwC-Experte. Vielleicht gebe es im parlamentarischen Verfahren dann noch Spielraum, diesen Passus zu präzisieren, schlägt er vor.

Starke Lobby

Missverständnisse wie diese dürften indes kaum dazu beitragen, die bevorstehende Debatte im Parlament zu entschärfen. Die Inlandbanken verfügen in Bundesbern über eine starke Lobby: Jeder fünfte Parlamentarier steht hinter den Interessen der Regionalinstitute.

Diese sehen die Gesetzesreform, die mit europäischen Finanzrichtlinien gleichziehen und so einen erleichterten Zugang zum EU-Binnenmarkt schaffen will, vorab mit Nachteilen behaftet. Die vorwiegend international getriebene Regulierung treffe die Inlandbanken umso heftiger, je kleiner sie sind und je stärker sie auf ihre lokalen und regionalen Kernmärkte in der Schweiz konzentriert sind, klagt die VSKB.

Der Frühling verspricht in Bundesbern heiss zu werden.

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