Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat im Fall der Manipulationen im Devisen- und Edelmetallhandel teils drakonische Strafen gegen UBS-Banker ausgesprochen. Zwei frühere Manager wurden mit einem jahrelangen Berufsverbot bestraft.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat ihr Enforcementverfahren im Zusammenhang mit den Manipulationen des Devisen- und Edelmetallhandels bei der UBS nahezu abgeschlossen. Die Behörde hat nun gegen sechs ehemalige UBS-Manager und -Händler Berufsverbote ausgesprochen, wie die Finma am Donnerstag mitteilte.

Die Dauer der Berufsverbote beträgt zwischen zwölf Monaten und fünf Jahren. Die Finma habe festgestellt, dass diese UBS-Banker für die bereits 2014 festgestellten schweren Verletzungen von Aufsichtsrecht im UBS-Devisen- und Edelmetallhandel eine direkte Verantwortung tragen.

Vier und fünf Jahre Berufsverbot

Namentlich der ehemalige Leiter des globalen Devisenhandels sowie der ehemalige Leiter des globalen Devisenspothandels wurden hart bestraft. Die beiden Manager dürfen für die Dauer von vier und fünf Jahren keine Tätigkeit in leitender Stellung bei einem von der Finma beaufsichtigten Institut ausüben.

Vier weitere UBS-Händler wurden mit einem Berufsverbot von zwölf Monaten belegt. Das letzte ihrer ingesamt elf gegen UBS-Mitarbeiter eingeleitete Enforcementverfahren werde die Finma zu einem späteren Zeitpunkt abschliessen.

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