Vom Verkauf des US-Private-Banking-Geschäfts der Credit Suisse an Wells Fargo profitiert vor allem eine Bank: Die Erzrivalin UBS. Sie hat bereits zig Kundenberater und deren verwaltete Vermögen übernommen. Die Credit Suisse hat Beschwerde eingereicht.

Im Oktober veräusserte die Credit Suisse (CS) das US-Private-Banking-Geschäft an den Finanzriesen Wells Fargo. Der Deal regelte auch die Übernahme der rund 270 CS-Kundenberater.

Doch ein grosser Teil der Berater verschmäht den neuen Arbeitgeber und heuert bei anderen Banken an, wie finews.ch verschiedentlich berichtet hat. Die mit Abstand grösste Nutzniesserin ist ausgerechnet die UBS.

Ein Drittel will nicht zu Wells Fargo

Die Schweizer Rivalin, die in den USA rund 1 Billion Dollar Kundengelder verwaltet, hat sich bei der CS reichlich bedient und bereits über 70 Kundenberater übernommen, wie das Newsportal «Onwallstreet» am Donnerstag berichtete. Gemäss dem Portal hat sich bereits ein Drittel der CS-Berater gegen Wells Fargo entschieden.

Der Grund dafür liegt im deutlichen besseren Angebot der anderen Banken und vor allem der UBS, die den CS-Beratern einen grosszügigen Antrittsbonus bezahlt.

Wells Fargo hingegen hat eine Bonuslimite bei 5 Millionen Dollar gesetzt und die Auszahlung erst noch an die unübliche Bedingung geknüpft, dass sich der Berater für 13 Jahre an die Bank binden muss.

Klage wegen Geschäftsschädigung

Der Abwerberei will die CS nun ein Ende setzen. Deshalb hat sie bei der US-Aufsichtsbehörde Finra eine Beschwerde gegen die UBS eingereicht, einen sogenannten «Raiding Claim».

In diesem wirft die CS ihrer Konkurrentin einen gezielten Angriff vor, mit der Absicht sie zu schwächen. «Raiding Claims» sind laut dem Bericht gerechtfertigt, wenn Rivalen zu viele Mitarbeiter eines Unternehmens abwerben und dessen Geschäftsaktivitäten dadurch massiv bedroht sind.

 Weder die UBS noch die Credit Suisse wollten dazu Stellung nehmen.

Ein Akt der Verzweiflung

Die Situation ist in diesem Fall aber etwas komplizierter, da die CS ihr Geschäft ja aufgeben will. Es sei unverständlich, wie man einer Firma Schaden zufügen könne, wenn sie sich freiwillig aus einem Markt verabschiedet habe, wird ein New Yorker Rechtsanwalt von «Onwallstreet» zitiert.

Die Beschwerde sei wohl eher ein Akt der Verzweiflung, sagte ein weiterer Anwalt, der ihr wenig Chancen einräumt.

Vertragliche Details über den Verkauf des CS-Geschäfts an Wells Fargo sind nicht bekannt. Die CS kann allerdings einen Schaden geltend machen, wenn sich der Verkaufspreis an den von Wells Fargo übernommenen Kundengeldern orientiert.

Rechtliche Schritte angedroht

Gegen ihre Kundenberater fuhr die CS auch eine Drohkulisse auf, um weitere Übertritte zur UBS zu verhindern. In einem Schreiben der Bank, welches «Onwallstreet» vorliegt, heisst es: «Wie Sie wissen, hat kürzlich eine grosse Zahl von Angestellten der CS gekündigt, um bei der UBS anzuheuern, in einem Vorgehen, dass anscheinend koordiniert war.»

Weiter droht die Bank, sich bei weiteren Abgängen rechtliche Schritte vorzubehalten. Denn das Vorgehen widerspreche dem sogenannten «Protocol for Broker Recruiting». In diesem sind die Regeln bei Wechseln von Kundenberatern zur Konkurrenz festgelegt.

Ob das Schreiben an die Mitarbeiter Wirkung zeigt, ist allerdings fraglich. Headhunter sind der Meinung, die Drohung der CS sei nutzlos, da die UBS wechselwilligen Beratern juristischen Beistand leisten würde.

 

 

 

 

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