Die Zürcher Bank Julius Bär hat mit der Zahlung von über einer halben Milliarde Franken den Steuerstreit mit den USA gelöst. Zwei Mitarbeitern droht eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren. Julius Bär führte über ein Jahrzehnt lang ein lukratives Geschäft mit unversteuerten US-Kundengeldern.

Julius Bär hat einen abschliessenden Vergleich mit dem US-Justizministerium (Department of Justice, DoJ) im Steuerstreit erzielt.

Dabei hat die Privatbank  ein Deferred Prosecution Agreement abgeschlossen, in dessen Rahmen es 547,25 Millionen Dollar bezahlen wird, wie einer Mitteilung des DoJ weiter zu entnehmen ist.

Im Hinblick auf diese abschliessende Lösung hatte die Gruppe bereits im Juni und Dezember 2015 entsprechende Rückstellungen gebildet, die sich insgesamt auf den genannten Betrag belaufen und im Geschäftsjahr 2015 verbucht wurden.

Die Beilegung des Steuerstreits und das Verdikt des DoJ waren lange erwartet worden. Nun wurde auch ein Grund für die Verzögerung bekannt.

Mitarbeiter vor Gericht

Die beiden in diesem Zusammenhang im Jahr 2011 angeklagten Julius-Bär-Mitarbeiter haben sich diese Woche vor einem Bundesgericht in Manhatten der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig bekannt.

Somit konnte auch das DoJ den Fall abschliessen. Das Urteil für die beiden Bär-Mitarbeiter wird im kommenden August erwartet. Wie in anderen Schweizer Fällen droht ihnen eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.

Meilenstein für Julius Bär

Julius-Bär CEO Boris Collardi sagte in dem Communiqué: «Dass wir diese bedauerliche Altlast bereinigen konnten, ist ein Meilenstein für Julius Bär. Der erzielte Vergleich beendet eine lange Phase der Unsicherheit, der die Bank einschliesslich all ihrer Stakeholder ausgesetzt war. Dank dieser Lösung können wir uns nun wieder ganz auf die Zukunft und unser Geschäft fokussieren.»

Julius Bär gehörte zu den so genannten Kategorie-1-Banken, gegen die die USA wegen des Verdachts auf Verstösse gegen US-Gesetze ermittelten. Eine Einigung müssen noch zehn solcher Schweizer Banken finden darunter die Zürcher sowie die Basler Kantonalbank.

Rüge der Finma

Am Freitag gab überdies die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) bekannt, dass sie Julius Bär wegen ihres US-Geschäfts gerügt hatte. Die Finma warf der Bank unter anderem vor, amerikanische Kunden von der UBS übernommen zu haben, als 2008 deren Probleme mit den US-Behörden begannen.

Aus der Darstellung des DoJ wird aber auch klar, dass Julius Bär bereits 2008 mit einem Exit-Programm für US-Offshore-Kunden startete. 2009 entschied sich die Bank, mit den Behörden zu kooperieren.

Vorteil: Keine US-Präsenz

Weiter wird ersichtlich, wie die Bank in den USA geschäftete. Die Zürcher Bank strich gegenüber US-Kunden den grossen Vorteil heraus, über keine US-Präsenz zu verfügen. Ausserdem stütze sich das Institut auf eine lange Tradition des Bankgeheimnisses, welches nie gebrochen worden sei. Julius Bär hat gemäss DoJ seit den 1990-er Jahren mit undeklartierten US-Kundengeldern geschäftet.

Auf dem Höhepunkt im Jahr 2007 habe die Bank rund 4,7 Milliarden Dollar dieser Gelder verwaltet. Das Geschäft war äusserst lukrativ: Von 2001 bis 2011 machte die Bank allein mit US-Kunden 87 Millionen Franken Gewinn – nach einem Erlös von rund 219 Millionen Franken.

Fallschirmspringen und Tennis

Mitarbeiter wurden «geschult»: Es zirkulierten Memos in der Bank mit Hinweisen, nur Schweizer Mobiltelefone mit Prepaid-Card zu nutzen. Bei der Ankunft an einem US-Flughafen sei es am besten, als Grund der Reise Geschäfte anzugeben «und Freizeitvergnügen, um die Schönheiten des Landes zu geniessen.»

Stolzen Staatsangestellten gefalle dies. «Vielleicht kann man noch sagen, man gehe Fallschirmspringen oder sowas. Ein Tennisracket mitzuführen hilft auch».

 

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