Im Geldwäscherei-Skandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB glänzte ein BSI-Banker mit Abwesenheit. Trotzdem kam es dabei zu einer überraschenden Wendung. 

Am (heutigen) Freitag hätte BSI-Banker Yak Yew Chee eigentlich vor Gericht in Singapur erscheinen sollen. Doch er zog es vor, der Vorladung nicht Folge zu leisten und sich stattdessen von seinen Anwalt vertreten zu lassen.

Dieser sagte dem Gericht, dass seinem Klient auf Grund eingesehener Dokumenten kein Fehlverhalten ausgelegt werden könne, wie die Nachrichtenagentur «Bloomberg» am Freitag berichtete.

Ex-Kundenbetreuer von 1MDB

Yak, der seit 2009 für die Tessiner BSI Bank in Singapur arbeitet, wird vorgeworfen, bei Geldwäscherei-Geschäften im Zusammenhang mit dem malaysischen Staatsfonds Malaysia Development Berhad (1MDB) die Hände im Spiel gehabt zu haben. Er betreute einst 1MDB, wie finews.ch berichtete.

Die Singapurer Behörden sperrten in der Folge Konten des betroffenen BSI-Bankers mit Guthaben von umgerechnet rund 7,1 Millionen Franken, weil er nicht schlüssig darlegen konnte, wie er zu diesem Geld kam.

Klage zurückgezogen

Gegen diese Sperre ging Yak juristisch vor, mit der Begründung, er brauche das Geld, um Steuerforderungen und Rechtskosten zu begleichen. Am Freitag zog er die Klage aber überraschend zurück, wie die Singapurer Zeitung «The Strait Times» vermeldete. Laut seinem Anwalt verfüge er nun dennoch über genügend Geld, um seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Laut Yak handelt es sich bei den gesperrten Geldern um einen Teil seiner Gehalts- und Bonizahlungen, die er während den letzten vier Jahren bei der BSI bezogen hatte – insgesamt habe ihm die Tessiner Privatbank während dieser Zeit über 19 Millionen Franken ausbezahlt.

Bremsklotz für Verkaufsverhandlungen

Für die BSI kommen die mutmasslichen Verstrickungen ihres BSI-Bankers höchst ungelegen. Denn die zur brasilianischen PTG Pactual gehörende Tessiner Privatbank steht zum Verkauf. Als wahrscheinliche Käuferin wird die EFG International gehandelt. Doch EFG wird sich wohl solange zurückhalten, bis die Angelegenheit juristisch erledigt ist, wie auch finews.ch berichtete.

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