Die rund 5'000 Kundenberater, die bei der Grossbank aus der Schweiz heraus operieren, dürfen ihre Klienten im Ausland nun wieder aufsuchen.

Die Anfang Jahr eingeleitete Überprüfung der internen Regeln für das grenzüberschreitende Vermögensverwaltungsgeschäft sei abgeschlossen, bestätigte eine UBS-Sprecherin auf Anfrage eine Meldung der «SonntagsZeitung». Je nach Land seien die Regeln angepasst worden.

Aus dem grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsgeschäft mit den USA hat sich die UBS bekanntlich zurückgezogen. Für andere Länder müssen die Schweizer Kundenberater neu eine Lizenz zum Reisen lösen.

Berater müssen Prüfung ablegen

Davor werden sie geschult, und zwar sowohl in Präsenzlektionen als auch in Fernunterricht über das Intranet. Am Ende erfolgt eine Prüfung. Dabei müssen die Probanden beweisen, dass sie alle internen Vorschriften und die Gesetze des Auslands kennen und wissen, wie sie im Alltag anzuwenden sind.

«Am Ende der Prüfung bestätigt der UBS-Kundenberater mit einem Klick, dass er sich an alle Richtlinien halten wird», sagte eine Sprecherin der UBS.

 

 

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