Eine Geldwäscherei-Untersuchung gegen die UBS ist deblockiert. Nun dürfen die Ermittler bankinterne und möglicherweise belastende Dokumente einsehen.

Die Bundesanwaltschaft darf von der UBS versiegelte Dokumente zu einem mutmasslichen Geldwäschereifall einsehen. Dies hat das Bundesgericht entschieden, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.

Damit kann die Bundesanwaltschaft die blockierten Ermittlungen in diesem Fall vorantreiben. Wie finews.ch berichtet hat, wehrte sich die UBS dagegen, ein von ihr erstelltes «Risk Assessment» zum Fall das malaysischen Potentaten Musa Aman der Bundesanwaltschaft zu übergeben. Die Dokumente hatte die UBS auf Anweisung der Finma erstellt.

Finma wollte Beziehungen zur UBS nicht gefährden

Nach einer Hausdurchsuchung der UBS durch die Bundesanwaltschaft liess die Bank diese Dokumente versiegeln. Wie nun aus dem Gerichtsurteil hervorgeht, hatte sich auch die Finma geweigert, den Ermittlern in dieser Sache weiterzuhelfen.

Sie begründete dies mit der «sehr hohen Kooperationsbereitschaft», welche sie von der angeschuldigten UBS erwarte. Eine Herausgabe des «Risk Assessements» würde die Aufsichtstätigkeit auf Dauer beeinträchtigen. Die Finma verzichtete auch auf aufsichtsrechtliche Schritte.

Bestechungsgelder für Regenwaldrodungen

Der Fall war im August 2012 nach einer Anzeige des Bruno Manser Fonds zur Bundesanwaltschaft gelangt. Die Grossbank hat in den Jahren 2006 und 2007 möglicherweise ihre Sorgfaltspflichten in ihren Geschäftsbeziehungen zu Aman verletzt und sich der Geldwäscherei schuldig gemacht.

Es soll sich um Bestechungsgelder in der Höhe von rund 90 Millionen Dollar handeln, welche der Regierungschef des Bundesstaates Sabah für die Vergabe von Konzessionen für Waldrodungen erhalten habe.

Im Strafverfahren nicht selber belasten

Die UBS hatte ihre Kooperation zugesagt, nach der Hausdurchsuchung aber die Versiegelung der Dokumente durchgesetzt. Als Grund gab sie unter anderem an, die Hausdurchsuchung sei unverhältnismässig gewesen.

Ein Berner Gericht gab der Bank zunächst recht. Jetzt hat das Bundesgericht den Entscheid umgestossen. Die Entsiegelung sei mit dem Grundrecht vereinbar, dass sich niemand in einem Strafverfahren selbst belasten muss.

Komplexe Untersuchung

Denn bei der UBS handle es sich um eine juristische Person und insbesondere um eine Bank. Darum sei dieses Grundrecht in diesem Fall restriktiv anzuwenden.

Aus den Akten geht gemäss Bundesgericht hervor, dass sich die Strafuntersuchung auf viele Beteiligte, insbesondere auf diverse Bankkunden mit Dutzenden von Firmen und Konten in verschiedenen Ländern erstreckt. Darunter seien auch einige Offshore-Destinationen.

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