Die Lage der UBS wegen mutmasslicher Steuervergehen in Frankreich spitzt sich weiter zu. Die Schweizer Grossbank will sich aber noch nicht geschlagen geben.

Dicke Post für die UBS: Die grösste Bank der Schweiz hat von der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) eine Verfügung erhalten, ihr Kundendaten französischer Provenienz zu liefern. Dies vermeldete die UBS am Dienstag.

Die französischen Steuerbehörden haben laut Mitteilung bei der ESTV ein Gesuch für internationale Amtshilfe in Steuersachen eingereicht. Das Amtshilfegesuch beruht auf dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich.

Die ESTV ist auf das Amtshilfegesuch eingetreten und hat UBS eine Editionsverfügung zugestellt. Die französischen Steuerbehörden stützen sich bei ihrer Anfrage auf Daten, die sie von den deutschen Behörden erhalten haben.

Unklare Rechtsgrundlage

Die Anfrage umfasst eine Anzahl von Kontonummern aus den Jahren 2006 bis 2008. Seither habe sich die den Daten zugrunde liegende Kundenbasis allerdings signifikant verändert, schreibt die UBS. Sehr viele der von der französischen Anfrage betroffenen Konten seien geschlossen, hiess es weiter.

Die UBS habe gegenüber der ESTV Bedenken geäussert, wonach die Rechtsgrundlage für das Amtshilfegesuch bestenfalls unklar sei, hiess es weiter. Unter anderem bestehe die Auffassung, dass die Daten sowie die Grundlage des Gesuchs nicht spezifisch genug seien.

UBS kündigte Gegenwehr an

Die Schweizer Grossbank hat Schritte eingeleitet, die betroffenen Kunden über das Amtshilfeverfahren sowie über ihre Verfahrens-Rechte, inklusive das Recht auf Beschwerde, zu informieren.

Überdies plant die UBS laut Mitteilung rechtliche Massnahmen zu ergreifen, um die Zulässigkeit des Amtshilfeverfahrens durch das Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen.

Zu Kautionen verdonnert

Die französischen Behörden werfen der UBS vor, mittels eines ausgeklügelten Systems von geheimen Buchungen zwischen 2004 und 2012 Milliarden Euro an Kundengeldern am französischen Fiskus vorbeigeschleust zu haben. 2014 verdonnerten sie die Schweizer Grossbank zu einer Kaution von umgerechnet 1,3 Milliarden Franken.

Im März 2015 musste auch die französische Tochterbank eine Kaution von 10 Millionen Euro zahlen; zudem wird gegen ehemalige Angestellte der Bank in Frankreich ermittelt.

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