Im Geldwäscherei-Skandal rund um den Staatdsfonds 1MDB hat die Falcon Private Bank nachlässig gearbeitet und ging enorme Risiken ein. Warnungen von Mitarbeitern wurden ignoriert. Nun muss sie büssen. 

Die Falcon Private Bank hat wegen ungenügender Abklärungen von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld des malaysischen Staatsfonds 1MDB schwer gegen die Geldwäscherei-Bestimmungen in der Schweiz verstossen. Das hat Konsequenzen.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma zieht einen unrechtmässig erzielten Gewinn von 2,5 Millionen Franken ein und verbietet der Bank neue Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen aus dem Ausland für drei Jahre, wie einer Mitteilung vom Dienstagmorgen zu entnehmen ist.

Ausserdem droht der Bank im Wiederholungsfall der Entzug der Bewilligung. Gegen zwei ehemalige Funktionsträger der Bank hat die Finma ausserdem ein Enforcement-Verfahren eröffnet.

Mangelhafte Abklärungen

Wie die Finma weiter schreibt, führte die Bank mehrere Geschäftsbeziehungen mit Sitzgesellschaften der 1MDB-Gruppe. Sie führte Transaktionen im Umfang von rund 2,5 Milliarden Dollar über die Konten von zwei dieser Offshore-Gesellschaften aus. Die Bank klärte die Hintergründe und Risiken dieser komplexen Transaktionen in markanter Höhe mangelhaft ab.

Weder hinterfragte noch plausibilisierte sie ausreichend die eingereichten Dokumente und Angaben zu einer angeblichen Finanzierung von Energieprojekten sowie den wirtschaftlichen Sinn und die Gegenleistung der umgehenden Weiterüberweisung von 1,3 Milliarden US-Dollar (Durchlauftransaktionen).

Widersprüchliche Angaben

Falcon führte zudem eine Geschäftsbeziehung mit einem jungen malaysischen Geschäftsmann aus dem Umfeld von Regierungsverantwortlichen Malaysias. Die Bank überprüfte nicht, wie der Geschäftsmann innerhalb kürzester Zeit ein Vermögen von 135 Millionen Dollar hatte erwirtschaften können oder weshalb – im Widerspruch zu seinen Angaben bei der Kontoeröffnung – später insgesamt 1,2 Milliarden Dollar auf seine Konten transferiert wurden.

Falcon klärte auch die wirtschaftlichen Gründe von Durchlauf-Transaktionen von 681 Millionen Dollar und die Rückzahlung sechs Monate später von 620 Millionen Dollar trotz widersprüchlichen Anhaltspunkten über diese Konten nicht ab.

In einer Falcon-internen E-Mail wurde in diesem Zusammenhang festgehalten: «Wir haben vor sechs Monaten A gesagt, jetzt muss man auch B sagen – irgendwie».

Interne Warnungen ignoriert

Verschiedene Mitarbeitende der Bank äusserten gegenüber den Vorgesetzten erhebliche Bedenken zur Geschäftsbeziehung mit dem malaysischen Geschäftsmann, da zahlreiche Verdachtsmomente vorlagen und zentrale Fragen unbeantwortet blieben.

So stand beispielsweise in einer internen E-Mail anlässlich der Überweisung von 1,2 Milliarden Dollar: «We can’t find any reason/motivation/statement why this transaction has to pass through FPB [Falcon] and not from [Bank X] directly to the respective parties [...].»

Diesen internen Hinweisen wurde aber nicht genügend nachgegangen.

«Head Office is watching you»

Die Entscheidungsträger der Bank hatten von diesen internen Bedenken Kenntnis. Sie haben sich aber letztlich entschieden, die Transaktionen dennoch durchzuführen. Im Vordergrund ist stets die Bemühung gestanden, die Transaktionen termingerecht abzuwickeln.

So mahnte ein Funktionsträger gegenüber der ausführenden Zweigniederlassung in Singapur: «Head Office is watching you».

Illegitime Zwecke verfolgt

Zwei Vertreter der Eigentümer der Bank im Verwaltungsrat initiierten die Geschäftsbeziehungen mit der 1MDB-Gruppe sowie mit den in ihrem Umfeld stehenden Personen. Die geschäftsführenden Verantwortlichen liessen deshalb diesen Geschäftsbeziehungen einen grossen Stellenwert zukommen und waren um deren reibungslosen Ablauf besorgt.

Sie gingen nach eigenen Angaben davon aus, dass die beiden Verwaltungsratsmitglieder hinsichtlich dieser Geschäftsbeziehungen den Willen der Eigentümer der Bank vertraten. Die beiden Verwaltungsräte verfolgten aber eigene, illegitime Zwecke. Sie sind inzwischen nicht mehr im Verwaltungsrat der Bank.

Im Wiederholungsfall Lizenzentzug

Die Finma ergreift neben Massnahmen, die der Stärkung der Compliance und Corporate Governance dienen, folgende zusätzliche Massnahmen:

  • Die Finma zieht den ungerechtfertigt erzielten Gewinn von 2,5 Millionen Franken ein.
  • Der Bank wird für drei Jahre verboten, neue Geschäftsbeziehungen mit ausländischen PEP einzugehen. Die Finma kann dieses Verbot vorher aufheben, sobald die Bank über ein angemessenes Kontrollumfeld verfügt.
  • Der Bank wird für den Wiederholungsfall der Bewilligungsentzug angedroht.
  • Die Bank muss die Unabhängigkeit ihres Verwaltungsrats verstärken.
  • Die Finma hat gegen zwei ehemalige Funktionsträger der Bank Enforcement-Verfahren eröffnet.

Abschliessend schreibt die Aufsichtsbehörde: «Die Bank hat zwischenzeitlich eine personelle Neuausrichtung im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung vorgenommen. Das neue Management der Gruppe hat zudem bereits verschiedene Korrekturmassnahmen eingeleitet.»

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