Das Regulierungskorsett für Schweizer Banken wird nicht ganz so straff geschnürt wie in der EU. So wird es in der Schweiz keine sogenannte «Claw-Back»-Klausel geben.

In den neu verfassten Leitplanken der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) zur Corporate Governance bei Banken fehlt ein Passus, der in den vergangenen Jahren international für erhebliche Aufruhr gesorgt hatte: Die so genannte «Claw-Back»-Klausel.

Diese ist in unterschiedlicher Ausprägung in Grossbritannien und in der EU gültig und besagt, dass Banken im Falle von Fehlverhalten eines Mitarbeiters bereits ausbezahlte Boni wieder zurückfordern müssen.

Gegenwehr von Banken

In der Finma-Mitteilung heisst es nun, sie habe auf die Einführung der «Claw-Back»-Klausel in ihrem Rundschreiben «Vergütungssysteme» verzichtet. Eine solche Bestimmung wäre aus gesetzlichen und steuerlichen Gründen schwer durchzusetzen.

Die Finma fügte sich damit den Banken. Denn in der Anhörung zu diesen Reglementieerungen hatte beispielsweise die Raiffeisen-Gruppe geschrieben, eine «Claw-Back»-Regelung gehe eindeutig zu weit und mache wenig Sinn.

Die Vereinigung Schweizer Privatbanken (ABPS) drohte ihrerseits gar mit vehementer Gegenwehr. Und der Kantonalbankenverband wies auf die schwierige rechtliche Durchsetzbarkeit einer solchen Regelung hin.

Ein Rückbesinnung der Finma

Tatsächlich ist die «Claw-Back»-Regel aus diesen Gründen in Grossbritannien ständiger Kritik ausgesetzt. Die Finma hat die Stimmen offensichtlich gehört.

Tatsächlich spricht aus der Finma-Mitteilung auch eine Rückbesinnung auf alte Werte. So hält die Aufsichtsbehörde fest, sie straffe die Regulierung, indem sie die revidierten Vorgaben prinzipienorientiert formuliere und detaillierte Anwendungsbereiche streiche.

Institute sind freier in der Umsetzung

Die Finma war zuletzt – unter anderem auf Grund des äusserst umfassenden Finanzmarkt-Infrastrukturgesetzes – als eine regelbasierte Behörde verschrien, welche Regeln und Verordnungen einführte, die an der Branche oder zumindest grossen Teilen vorbei zielten.

Nun hat sich die Finma wieder auf ihre altbewährten Prinzipien berufen. Vorgaben sind nun so formuliert, dass sie von Instituten so umgesetzt werden können, «dass den unterschiedlichen Geschäftsmodellen und den damit verbundenen spezifischen Risiken genügend Rechnung getragen wird.»

Auch die Kleinen werden berücksichtigt

Zudem hat die Finma auch das Proportionalitätsprinzip im Rundschreiben verankert. Damit wird verhindert, dass kleinere oder ausschliesslich im Schweizer Markt tätige Banken mit für sie unverhältnismässigen Regeln konfrontiert werden.

Zur «Claw-Back»-Klausel hält die Finma demnach fest, Banken sollten im Fall von Regelverletzungen durch Mitarbeiter dennoch prüfen, ob sie nicht doch angewendet werden könne oder ob Klagen für entstandene Schäden angestrengt werden können.

Die neuen Corporate-Governance- und Vergütungsregeln gelten ab Juli 2017 für die grossen Schweizer Finanzkonzerne Credit Suisse, UBS, Swiss Re und Zurich Insurance Group. Alle anderen Schweizer Banken und Versicherungen sind nicht verpflichtet, die Regeln einzuführen, werden von der Finma aber dazu angehalten, sie als «best practice»-Prinzipien anzuwenden.

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