Der Fall um die verspekulierten Millionen des ehemaligen georgischen Premierministers Bidjina Ivanishvili wird immer verworrener – die Credit Suisse soll ihre Kontrollen vernachlässigt haben.

Anfänglich war von 100 Millionen Dollar die Rede – mittlerweile spricht der georgische Ölmilliardär und ehemalige Premier der einstigen Sowjetrepublik Georgien, Bidzina Ivanishvili, von weit mehr Geld, das er als Kunde der Credit Suisse verloren haben soll – und immer energischer zurückfordert, wie finews.ch schon früher berichtete.

Das Geld ging verloren, weil ein damaliger Credit-Suisse-Kundenberater offenbar weit über seine Kompetenzen hinaus agierte und so mit der Zeit hohe Verluste erlitt.

Substanzielle Zugeständnisse

Der CS-Banker, der Anfang 2016 verhaftet wurde und seither in Haft ist, soll indessen einige Monate vor dem Auffliegen der ganzen Angelegenheit von der Risiko- und Compliance-Abteilung der Credit Suisse substanzielle Zugeständnisse erhalten haben, um mit einem grösseren Handlungsspielraum mit seinen Kunden zu verkehren respektive zu geschäften, wie die Nachrichtenagentur «Bloomberg» berichtet.

Sollte dies zutreffen, würde dies die Schweizer Grossbank in eine ungemütliche Lage bringen, denn derzeit sind in der Schweiz, namentlich in Genf, sechs gerichtliche Untersuchungen in dem Zusammenhang im Gange.

Was wusste der Kunde?

Der Fall ist insofern auch heikel, als Ivanishvili geltend macht, von seinem Kundenberater betrogen worden zu sein. Allerdings sollte der Georgier – als einstiger Banker – in Finanzangelegenheiten ausreichend erfahren gewesen sein, um zu wissen, was sein Berater machte.

«Der Kunde verfügte über umfassende Erfahrung und über umfangreiches Fachwissen im Finanzbereich. Er kannte sich mit einer breiten Palette von Investitionsaktivitäten und den damit verbundenen Risiken ausgezeichnet aus», so eine Sprecherin der Credit Suisse. Seinem Anlageprofil zufolge sei Ivanishvili auch bereit gewesen, Risiken einzugehen.

Strafbare Handlungen

Wie schon früher gemeldet, kooperiert die CS vollumfänglich mit der Genfer Staatsanwaltschaft. Die Schweizer Grossbank bestätigte überdies, dass der ehemalige Kundenberater gegen interne Vorschriften und Schweizer Recht verstossen, und dass er strafbare Handlungen begangen habe, um das Kontrollsystem der Bank zu täuschen.

Wie inzwischen weiter bekannt ist, bleibt der Kundenberater in Haft, da offenbar Fluchtgefahr besteht.

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