Die SP sieht einen konkreten Verdacht, dass UBS-Verantwortliche gegen Art. 158 Ziff. 1 StGB verstossen haben. Darum fordert sie eine neue Untersuchung.

Der Zürcher SP-Nationalrat und Strafrechtsexperte Daniel Jositsch sieht juristischen Klärungsbedarf: «Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, auf eine Strafuntersuchung gegen die Verantwortlichen der UBS zu verzichten, ist meines Erachtens falsch. Dies zeigt sich insbesondere auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts.»

«Die Unterstützungshandlungen gegenüber US-Kunden bei Steuerdelikten zum Nachteil der USA stellen in den USA rechtswidrige Handlungen dar. Und diese rechtswidrigen Handlungen haben in den USA immerhin ein Verfahren gegen die UBS ausgelöst», so Jositsch weiter.

Vor diesem Hintergrund sieht die SP Schweiz einen konkreten Verdacht, dass verschiedene Verantwortliche der UBS gegen Art. 158 Ziff. 1 StGB verstossen haben. Ob dies tatsächlich der Fall ist, muss im Rahmen einer Strafuntersuchung geklärt werden. Entsprechend hat die SP die Staatsanwaltschaft Zürich heute aufgefordert, auf ihren Entscheid zurückzukommen und die zuständige Staatsanwaltschaft anzuweisen, eine Untersuchung durchzuführen.

Unter diesem Link finden Sie die Strafanzeige der SP Schweiz.

 

War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
  • Ja, es gab keine andere, wirtschaftlich sinnvolle Alternative.
    26.62%
  • Nein, man hätte die Credit Suisse abwickeln sollen.
    18.51%
  • Nein, der Bund hätte die Credit Suisse übernehmen sollen.
    28.3%
  • Man hätte auch ausländische Banken als Käufer zulassen sollen.
    9.14%
  • Man hätte eine Lösung mit Schweizer Investoren suchen sollen.
    17.42%
pixel