Im Rahmen des Steuergesetzes Fatca müssen Schweizer Banken schon heute Kundendaten nach Amerika liefern. Jetzt setzen die US-Steuerbehörden noch einen drauf.

Das amerikanische Steuergesetzt Fatca, dass die Schweizer Banken seit Mitte 2014 anwenden müssen, schmeckt für hiesige Finanzplatz doppelt bitter. Nicht nur, dass die Geldhäuser in aufwändigem Verfahren Details über ihre US-Kunden nach Amerika übermitteln müssen. Die Schweiz arbeitet auch noch immer mit dem «Modell 2» des Abkommens, nachdem das Land selber auf Datenlieferungen aus den USA verzichtet.

Jetzt setzen die Steuerbehörden in Übersee noch einen drauf. Gemäss Artikel 871(m) des US-Einkommenssteuer-Gesetzes müssen ausländische Banken dafür sorgen, dass bei ihren einheimischen Kunden auf Derivaten mit Bezug auf US-Aktien Quellensteuern abgezogen werden. Schon jetzt sieht das Doppelbesteuerungs-Abkommen mit den USA vor, dass Schweizer Anleger 15 Prozent auf den Dividenden von US-Aktien nach Amerika abführen.

Auslöser sind Steuertricks von Offshore-Fonds, denen die Staaten eine Riegel vorschieben wollen. Das Gesetzesvorhaben soll ab 2017 schrittweise eingeführt werden.

Schützenhilfe aus dem Ausland

Dass jetzt Schweizer Institute nicht nur zu Hilfssheriffs, sondern auch noch zu Steuereintreibern der USA im Derivatebereich werden, bezeichnete die «NZZ» als «Zumutung». Die Regulierungswut der Amerikaner habe bei hiesigen Bankern bereits für Verunsicherung und Verärgerung gesorgt, berichtete das Blatt.

Diesmal kann das Swiss Banking, das infolge des Steuerstreits rund 5 Milliarden Franken an Strafzahlungen an die USA überweisen musste, jedoch auf Schützenhilfe aus dem Ausland hoffen. Laut dem Bericht haben die G-5-Staaten Deutschland, Italien, Frankreich, Grossbritannien und Spanien gegen das Gesetzesvorhaben in Washington interveniert.

Der «NZZ» zufolge ist die Reaktion von Bundsbern weit weniger geharnischt. Immerhin kommt dort die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zum Schluss, dass unklar sei, ob die Dividenden-ähnlichen Zahlungen von Derivaten wirklich unter das Doppelbesteuerungs-Abkommen fielen.

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