Ein Genfer Staatsanwalt wirft der Credit Suisse Geldwäscherei im Zusammenhang mit Betrügereien zweier ehemaliger Angestellter vor.

Die Credit Suisse (CS) habe gegen «allereinfachste Aufsichtspflichten» mehrfach verstossen und werde daher möglicherweise der Geldwäscherei angeklagt. So heisst es in einem Schreiben eines Genfer Staatsanwaltes, welches der «Sonntagszeitung» sowie «Le Matin Dimanche» (Artikel bezahlpflichtig)  vorliegt.

Bei dem Fall geht es um zwei ehemalige Angestellte der Bank, die 2008 eine eigene Vermögensverwaltung gegründet hatten. Als es dort zu erheblichen Verlusten kam, versuchten sie diese zu kaschieren. Dabei kam es laut Staatsanwalt während über sieben Jahren zu «hunderten Straftaten» mit CS-Konten. Der Schaden des Grossbetrugs belaufe sich auf rund 150 Millionen Franken.

Die Strafverfolgung konzentriere sich in erster Linie auf die Ex-Angestellten und richte sich nicht gegen die Credit Suisse, teilt die Bank auf Anfrage der Nachrichtenagentur «AWP» mit. Wegen des laufenden Verfahrens werde der Fall nicht weiter kommentiert.

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